Reutigen genehmigt neue Reglemente

Gemeinde Reutigen
Gemeinde Reutigen

Thun,

Reutigen hat an der Gemeindeversammlung wichtige Reglemente und das Budget 2026 genehmigt, darunter das neue Abfall- und das überarbeitete Begräbnisreglement.

Gemeindeverwaltung. (Symbolbild)
Gemeindeverwaltung. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Gemeinde Reutigen mitteilt, haben 156 Stimmberechtigte an der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 teilgenommen. Mit grossem Mehr wurden die Teilrevision des Begräbnisreglements und das neue Abfallreglement genehmigt.

Das Begräbnisreglement musste aufgrund des neuen Waldfriedhofangebots ab Frühjahr 2026 ergänzt werden. Das genehmigte Begräbnisreglement tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.

Neues Abfallreglement für Reutigen und Zwieselberg

Das Abfallreglement der Gemeinde Reutigen vom 23. Juni 1993 entsprach nicht mehr den neusten Vorschriften und wurde nach dem Muster-Abfallreglement des Kantons durch die Baukommission neu erarbeitet und vom Gemeinderat genehmigt. Neu gibt es einen zweistufigen Erlassaufbau: Ein Abfallreglement in der Kompetenz der Gemeindeversammlung und eine Abfallverordnung in der Kompetenz des Gemeinderats

Während das alte Reglement ausschliesslich den Ortsteil Reutigen betraf, wurde im neuen Reglement neu auch der Ortsteil Zwieselberg berücksichtigt. Das neue Abfallreglement tritt rückwirkend per 1. September 2025 in Kraft.

Das Budget für das Jahr 2026 wurde mit einer Steueranlage von 1,65 Einheiten gerechnet (Vorjahr 1,75 Einheiten) und die Gebührentarife bleiben unverändert. Investitionen sind im ähnlichen Rahmen wie 2025 geplant. Das vorgelegte Budget, welches einen Aufwandüberschuss von 175'100 Franken vorsieht, wurde einstimmig genehmigt.

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