Neue Grundlagen für eine flexible und sichere Energieversorgung
Die Stadt Thun schafft neue Rechtsgrundlagen für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Stromabgaben bleiben stabil, Gas- und Wasserkraftabgaben fallen moderat aus.

Wie die Stadt Thun mitteilt, stellt sie ihre Energieversorgung auf ein zukunftsfähiges Fundament: Neue Rechtsgrundlagen mit den Energieversorgungsunternehmen sollen eine moderne, flexible und rechtssichere Basis schaffen. Auch moderate Abgaben für Gas und Wasserkraft sind vorgesehen. Der Stadtrat entscheidet im September über das Geschäft.
In der Stadt Thun erfolgt die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und teilweise Fernwärme durch die Energie Thun AG. In Goldiwil ist die BKW Energie AG zuständig für die Stromversorgung, die Energie Thun AG für die öffentliche Beleuchtung und die Wasserversorgung.
Anpassung an gesetzliche Änderungen
Aufgrund gesetzlicher Änderungen auf Bundes- und Kantonsebene entsprechen die bestehenden Rechtsgrundlagen mit den beiden Energieversorgungsunternehmen nicht mehr den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Vereinbarung mit der Energie Thun AG stammt aus dem Jahr 1999, jene mit der BKW Energie AG aus dem Jahr 2007.
Deshalb sind neue Reglemente erforderlich, unter anderem legen sie die Bandbreite der Abgaben fest. «Damit schafft die Stadt Thun eine moderne, flexible und rechtssichere Basis für die Energieversorgung – zum Nutzen der Bevölkerung und der lokalen Wirtschaft.
Die Energie Thun AG erhält zudem die rechtlichen Voraussetzungen, um auf den sich stark wandelnden Energiemarkt zu reagieren», sagt Gemeinderätin Eveline Salzmann, Vorsteherin Direktion Sicherheit und Soziales.
Der Stadtrat wird am 18. September 2025 über die Genehmigung der neuen Reglemente entscheiden. Die Beschlüsse unterliegen einem fakultativen Referendum.
Gesamtvergütung bleibt gleich hoch
Die der Energie Thun AG zugewiesenen Aufgaben und die rechtlichen Vorgaben an die Organisation und die Aufsicht über die Unternehmung entsprechen im Wesentlichen den bisherigen Bestimmungen. Unter diese Aufgaben fallen die Versorgung mit Strom, mit Wasser, mit Fernwärme und mit Gas sowie die öffentliche Beleuchtung
Neu hat die Energie Thun AG auch die Möglichkeit, die Kälteversorgung anzubieten. Damit reagiert die Stadt auf ein Kundenbedürfnis.
Für die Benützung des öffentlichen Grundes soll die Energie Thun AG auch weiterhin 5,6 Millionen Franken als Gesamtvergütung an die Stadt Thun bezahlen. Zu teilweise marginalen Änderungen kommt es bei den Abgaben auf den Energieträgern. Diese Änderungen sind neutral für den Steuerhaushalt und haben demzufolge keinen Einfluss auf die Gesamtvergütung.
Gleichbleibende Abgabe für Strom
Der Strompreis setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. Ein kleiner Teil davon betrifft die Abgabe der Energieversorger an die Stadt Thun für die Nutzung des öffentlichen Grundes, welche den Kundinnen und Kunden weiter belastet wird.
Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Thun bleibt die Abgabe für Strom der Energie Thun AG auch in Zukunft gleich hoch wie bisher, nämlich 2,8 Rappen pro Kilowattstunde.
Um Investitionen der Energie Thun AG in die Infrastruktur langfristig zu sichern, wird auf dem fossilen Energieträger Gas eine moderate Abgabe von 0,4 Rappen pro Kilowattstunde und auf der erneuerbaren Energie, der Stromproduktion aus Wasserkraft, eine etwas tiefere Abgabe von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde eingeführt. Für Fernwärme wird während zehn Jahren keine Abgabe erhoben, um deren Ausbau zu fördern.
Moderate Beträge
Für eine Fünf-Zimmer-Wohnung, die mit Gas geheizt wird, werden sich die Mehrkosten auf rund 3,50 Franken pro Monat belaufen. Das Heizen mit Gas ist rückläufig, weil immer mehr Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer auf alternative Energieträger umstellen.
Für eine Fünf-Zimmer-Wohnung, die Strom aus Wasserkraft bezieht, muss mit 30 Rappen mehr pro Monat gerechnet werden.
Änderungen für Goldiwil
Bisher beträgt die Abgabe in Goldwil für Strom von der BKW Energie AG 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Weil unterschiedliche Höhen bei den Abgaben unzulässig sind (Grundsatz der Gleichbehandlung), wird die Abgabe für den Strompreis der BKW Energie AG in Goldiwil auf den gleichen Betrag der Energie Thun AG von 2,8 Rappen pro Kilowattstunde angehoben.
Die Stadt beabsichtigt, den Betrag von der BKW Energie AG für Investitionen in Goldiwil zu verwenden. Geplant ist beispielsweise die Sanierung des Spielplatzes.