In Thun können nun Energiefördergelder beantragt werden

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Wie die Stadt Thun berichtet, will sie den CO2-Ausstoss vermindern und fördert erneuerbare Energien und die Energieeffizienz.

Thun
Die Stadt Thun. - Pixabay

Der Thuner Gemeinderat betreibt eine aktive Klima- und Energiepolitik mit dem Ziel, die Treibhausgassemmissionen in der Stadt Thun bis ins Jahr 2050 auf «netto null» zu reduzieren.

Die Energiestadt Thun setzt sich für Energieeffizienz, erneuerbare Energien und eine umweltverträgliche Mobilität ein. Damit die Stadt Thun das Ziel Netto-Null 2050 erreichen kann, sind alle gefragt.

«Wir nehmen unsere Vorbildrolle wahr, schaffen aber auch Anreize für die Wirtschaft und die Bevölkerung, Energie zu sparen und selber zu erzeugen», sagt Gemeinderätin Andrea de Meuron.

Deshalb lanciert der Gemeinderat das Förderprogramm Energieeffizienz. Nachdem der Stadtrat das Reglement und die Übergangsfinanzierung gutgeheissen hat, können ab sofort Fördergesuche eingereicht werden.

Unterstützung für Unternehmen und Private

Die Stadt unterstützt Unternehmen und Private bei Massnahmen im Bereich Gebäudesanierung, Heizungsersatz, emissionsfreie Mobilität oder Solarenergie.

Es werden auch Fördergelder für Energieeffizienzprogramme, Energieanalysen, Dienstleistungen im Energiebereich oder Betriebsoptimierungen von Gewerbe und Industrieunternehmen vergeben.

Weiter werden zum Beispiel Ladestationen in Mehrfamilienhäusern finanziell unterstützt.

Förderbereich-Mix für verschiedene Zielgruppen

Die Stadt berücksichtigt auch innovative Ansätze wie winteroptimierte Photovoltaik-Anlagen, um den Stromertrag im Winter zu erhöhen.

Dank des Förderbereich-Mix können verschiedene Zielgruppen von den städtischen Fördergeldern profitieren.

«Gleichzeitig soll dadurch Wertschöpfung in der Region generiert werden, die insbesondere auch für kleinere Gewerbebetriebe und KMUs einen Nutzen haben», betont Gemeinderätin Andrea de Meuron.

Eingabe eines Gesuchs erfolgt online

Gesuche können online über die Webseite der Stadt eingereicht werden.

Ebendort finden Gesuchstellende ein Dokument mit den Bedingungen für ein Gesuch und Informationen zum Vorgehen.

Gesuche sind vor Baubeginn oder Realisierung der Massnahme zu stellen. Für die Gesuchseinreichung wird ein BE-Login benötigt.

Eine Förderzusage ist drei Jahre gültig

Nach Eingang des Gesuchs wird dieses von der Geschäftsstelle innerhalb von drei Monaten geprüft. Gesuche sind vor Baubeginn oder Realisierung der Massnahme zu stellen.

Nach Eingang des Gesuchs wird dieses von der Geschäftsstelle innerhalb von drei Monaten geprüft.

Eine Förderzusage ist drei Jahre ab Datum der Zusage gültig. Vor Ablauf dieser Frist muss das Projekt realisiert und die Ausführungsbestätigung eingereicht werden.

Ein Gesuch um Verlängerung der Förderzusage ist schriftlich und begründet vor Ablauf der ordentlichen Frist einzureichen

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