

Wärmepumpen müssen in Ettingen online gemeldet werden

Die Gemeinde Ettingen informiert, dass ab 1. Juli 2022 Wärmepumpen bis zu einem Volumen von maximal zwei Kubikmeter mindestens 30 Tage vor der Installation baubewilligungsfrei, aber bei der Baubewilligungsbehörde meldepflichtig sind.
Demzufolge bedürfen in den übrigen Wohnzonen aussen aufgestellte Wärmepumpen bis zu einem Volumen von zwei Kubikmeter keiner Baubewilligung mehr, sofern sie nicht in einer Kernzone, einer Ortsbildschutzzone, einer Denkmalschutzzone oder in der Umgebung eines geschützten Kulturdenkmals erstellt werden sollen.
Ohne schriftliche Einwilligung der betroffenen Grundeigentümerin oder des betroffenen Grundeigentümers muss unter Beachtung der Lärmschutzvorschriften ein Abstand von mindestens zwei Meter zur Nachbarparzelle eingehalten werden. Bei einem Standort zwischen Bau- und Strassenlinie ist die schriftliche Zustimmung der Strasseneigentümerin oder des Strasseneigentümers einzuholen.
Ein Online-Service steht ab 1. Juli 2022 zur Verfügung
Für dieses einfache Meldeverfahren steht ab 1. Juli 2022 beim Bauinspektorat BL ein Online-Service zur Verfügung. Unter «Meldeformular Wärmepumpen» kann man die erforderlichen Angaben online eingeben und die notwendigen Unterlagen im PDF-Format der Meldung anhängen.
Das ganze Verfahren läuft somit papierlos ab. Der gleiche Service steht ab 1. Juli 2022 auch für die meldepflichtigen Solar- und Photovoltaikanlagen unter «Meldeformular Solaranlagen» zur Verfügung.