Wahl von Gemeinderat und Gemeindekommission in Therwil
Wie die Gemeinde Therwil mitteilt, hat der Gemeinderat die Neuwahlen für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 für den 3. März 2024 angeordnet.

Am 30. Juni 2024 endet die laufende Amtsperiode des aus sieben Mitgliedern bestehenden Gemeinderates und der fünfzehnköpfigen Gemeindekommission.
Gemäss Paragraf neun Absatz eins der Gemeindeordnung werden diese beiden Gremien an der Urne gewählt.
Dabei kommt beim Gemeinderat das Mehrheitswahlverfahren (Majorz) und bei der Gemeindekommission das Verhältniswahlverfahren (Proporz) zur Anwendung.
Der Gemeinderat hat diese Neuwahlen für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 für den Sonntag, 3. März 2024, angeordnet.
Wahlvorschläge und Dokumente
Er folgt damit den Terminempfehlungen der Landeskanzlei. Wählbar sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Therwil.
Die Ortsparteien und alle übrigen an einer Kandidatur interessierten Gruppierungen oder Personen werden gebeten, ihre Wahlvorschläge für den Gemeinderat und für die Gemeindekommission bis spätestens Freitag, 29. Dezember 2023, um 12 Uhr bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen können auf der Gemeindewebseite heruntergeladen oder beim Einwohnerdienst bezogen werden.
Gemäss Paragraf elf der Gemeindeordnung ist beim Gemeinderat eine stille Wahl zulässig.