Wie die Gemeinde Biel-Benken berichtet, setzt sie das teilrevidierte Reklamereglement sowie die dazugehörige Verordnung rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft.
Die reformierte Kirche der Gemeinde Biel-Benken.
Die reformierte Kirche der Gemeinde Biel-Benken. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Die Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2023 hat eine Teilrevision des Reklamereglementes genehmigt, mit der das Wild-Plakatieren in Biel-Benken bei Wahlen und Abstimmungen verboten wird.

Gegen diesen Beschluss wurde kein Referendum ergriffen.

Im Anschluss an die Genehmigung der Teilrevision durch die Sicherheitsdirektion hat der Gemeinderat das teilrevidierte Reklamereglement sowie die dazugehörige Verordnung rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Biel-Benken