Wie die Gemeinde Ettingen informiert, wird in einem Teil des Neubergliwegs ein Fahrverbot eingeführt. Die Strasse ist weiterhin für Velos und E-Bikes befahrbar.
Das Gemeindehaus in Ettingen.
Das Gemeindehaus in Ettingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Das Teilstück des Neubergliwegs zwischen Hochfeldweg und Neubergliweg (Ende Parzelle 3007) ist gemäss Strassennetzplan ein Erschliessungsweg (teilweise velodurchlässig).

Zurzeit ist der Weg mit einem allgemeinen Fahrverbot Signal 2.01 belegt.

Aufgrund der geringen Strassenbreite ist der Weg für den Verkehr mit Motorfahrzeugen ungeeignet, jedoch sollen Velos und E-Bikes dort durchfahren dürfen.

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