Wie die Gemeinde Langnau am Albis berichtet, wird das Alte Schulhaus Wolfgrabe saniert. Der notwendige Kredit von 2'670'000 Franken wurde bewilligt.

Der Kernbau des Alten Schulhauses wurde 1826 erstellt. Bereits 1842 erfolgte eine bergseitige Erweiterung. 1955 wurde eine umfassende Sanierung vorgenommen.

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1990 erfolgte ein weiterer Umbau mit Renovation, unter anderem erfolgte dabei die Aufhebung der bisherigen Wohnungen und die Einquartierung von Musikschule und Schulverwaltung.

Heute nutzt die Primarschule Wolfgraben das Gebäude für den Unterricht (Textiles und Technisches Gestalten TTG, Musikalische Grundbildung, Waldkindergarten) vor allem im Erd- und Dachgeschoss.

Die gemeinsame Musikschule Adliswil-Langnau am Albis nutzt vor allem Ober- und Dachgeschoss.

Sanierung des Gebäudes steht an

Heute steht wieder eine umfassende Sanierung des Gebäudes an. Die Haustechnik muss erneuert werden, ebenso die Oberflächen in diesem intensiv genutzten Schulhaus.

Es fehlt auch der vorgeschriebene hindernisfreie Zugang zu diesem öffentlichen Gebäude.

Dafür wird ein Lift und ein hindernisfreies WC eingebaut, letzteres dient auch als separates WC für die Lehrpersonen.

Der neue hindernisfreie Zugang ins Gebäude erfolgt über den Nebeneingang, wo die heutige Treppenstufe durch eine Rampe ersetzt wird.

Denkmalpflegerischen Massnahmen wurden umgesetzt

Die denkmalpflegerischen Massnahmen wurden in einem Gutachten geklärt und mit einem verwaltungsrechtlichen Vertrag umgesetzt.

Danach sind die schützenwerten Bauteile wie zum Beispiel die erhaltenen historischen Wandtäfer sorgfältig wieder in Stand zu setzen.

Die Gebäudehülle wurde bereits beim Umbau 1990 soweit möglich wärmegedämmt.

Mit der anstehenden Sanierung werden nun auch alle Fenster ersetzt, was eine weitere Verbesserung ermöglicht.

Sicherheit wird verbessert

Die Fensterläden aus Holz werden soweit möglich renoviert und die übrigen erneuert. Die vorhandenen Gebäudeschadstoffe werden im Zuge der Arbeiten entfernt.

Auch die Sicherheit wird verbessert: Brandschutz und Absturzsicherungen werden nach der Sanierung den heutigen Normen entsprechen.

Die vorgeschriebenen Massnahmen z.B. für die hindernisfreie Erschliessung oder bei der Schadstoffsanierung gelten als gebundene Ausgabe.

Ebenfalls als gebundene Ausgabe auf Grund früherer Beschlüsse sind die Aufwände für die reine Sanierung der bestehenden Bausubstanz einzustufen.

Sanierungskosten belaufen sich auf 2'670'000 Franken

Von den Sanierungskosten von 2'670'000 Franken sind lediglich rund 275'000 Franken ungebundene Ausgaben (zum Beispiel für eine Neumöblierung der sanierten Räume).

Deshalb liegt die Kreditbewilligung in der Kompetenz des Gemeinderats.

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