Feuerwerk mit Rücksicht – für ein gutes Miteinander in der Gemeinde
Mit dem 1. August nähert sich einer der zwei Tage des Jahres, an dem das Abbrennen von Feuerwerk in Männedorf erlaubt ist. Die Gemeinde bittet um Rücksicht.

Wie die Gemeinde Männedorf schreibt, ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Gemeinde an zwei besonderen Tagen erlaubt: am 1. August und an Silvester/Neujahr.
Die geltende Regelung ist in der Polizeiverordnung (Artikel 25) klar festgehalten. Diese Tradition wird von vielen geschätzt und gehört für sie zu einem stimmungsvollen Fest dazu.
Gleichzeitig gibt es auch Mitbürger, die unter der Knallerei leiden – sei es wegen des Lärms, aus Rücksicht auf Tiere oder aus gesundheitlichen Gründen.
Toleranz und Rücksicht statt weiterer Verbote
Die Gemeinde Männedorf möchte nicht auf mehr Verbote setzen, dafür aber auf Rücksicht, Toleranz und das Miteinander.
Sie ruft daher alle dazu auf, Feuerwerk nur an den beiden erlaubten Tagen – also am 1. August und an Silvester/Neujahr, abzubrennen, auf das Abbrennen davor oder danach zu verzichten und Rücksicht auf Menschen, Tiere und Umwelt zu üben.
Die Gemeinde lädt dazu ein, Toleranz zu üben – im Sinne des «leben und leben lassen».
Wenn sich alle an diese wenigen Regeln halten, dann, zeigt sich die Gemeinde überzeugt, braucht es keine weiteren Verbote.










