In den Sommermonaten gilt in der Altstadt Sursee das Wochenend-Fahrverbot. Das Verbot gilt heuer vom Samstag, 2. Mai, bis Sonntag, 27. September 2020.
Verkehr
Die von der Allgemeinheit zu tragenden Kosten des Verkehrs liegen bei 1600 Franken pro Person pro Jahr.(Symbolbild) - SDA Regional
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Aufgrund des angepassten Ladenschlussgesetzes und mit den damit verbundenen verlängerten Schliessungszeiten u.a. am Samstag gilt das zeitlich befristete Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder neu jeweils von Samstag ab 17.30 Uhr bis Montag um 6 Uhr. Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Spezialbewilligungen (Fahrberechtigungen).

Die neue Verkehrsanordnung tritt in Kraft, sobald die neuen Signale aufgestellt sind. Dies dürfte ungefähr Mitte Mai der Fall sein.

Parallel zum Zeitfenster des Wochenend-Fahrverbots gilt auf den Parkplätzen in der Ober-, Unterstadt und Rathausplatz wieder ein generelles Parkverbot für alle. Somit dürfen auch Inhaberinnen und Inhaber von Altstadtkarten (Dauerparkierkarten) diese Parkplätze während dieser Zeitspanne nicht nutzen.

Die ausgestellten Fahrberechtigungen für das Wochenend-Fahrverbot (Spezialbewilligungen) sind weiterhin gültig und müssen nicht erneuert werden.

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