Wie die Gemeinde Schenkon meldet, konnte sie per 1. September 2022 den Sollwert für die Flüchtlingsaufnahme nicht erfüllen, weshalb jetzt Strafzahlungen drohen.
Ortsschild der Gemeinde Schenkon.
Ortsschild der Gemeinde Schenkon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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In den Medien war in den letzten Tagen viel über den Verteilschlüssel für Personen aus dem Asylbereich und die bereitzustellenden Unterkunftsplätze zu lesen.

Auch Schenkon kann das geforderte Soll per 1. September 2022 nicht erfüllen.

Gemäss diesem Verteilschlüssel beträgt der Sollwert der Gemeinde Schenkon 71 Personen, wobei ein Erfüllungsgrad von 75 Prozent gefordert wird.

Per Ende August 2022 waren in der Liegenschaft Altstad 15 Flüchtlinge untergebracht. Zudem befanden sich sieben Schutzsuchende aus der Ukraine bei privaten Gastgebern und in Wohnungen.

Jetzt drohen der Gemeinde hohe Ersatzzahlungen

Demzufolge wird das Aufnahmesoll der Gemeinde Schenkon für 32 Personen nicht erfüllt und es droht die Pflicht zu Ersatzzahlungen.

Ab dem Jahr 2023 kann diese mehrere Hunderttausend Franken betragen, welches sich auch im Budget 2023 bemerkbar machen wird.

Die Gemeinden äussern grosse Unzufriedenheit über zu späte und teilweise zu unklare Antworten seitens der DAF (Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen) zu Wohnangeboten.

Auch das Bonus-Malus-System wird heftig kritisiert und grundsätzlich in Frage gestellt.

Der Aufruf der Gemeinde erhielt keine Rückmeldungen

So hat der Verband Luzerner Gemeinden VLG am 6. September 2022 einen Antrag auf Verschiebung/Aussetzung der Ersatzabgabe an den Regierungsrat gestellt.

Auf den Aufruf der Gemeinde in der letzten «Kontakt»-Ausgabe für freie Wohnhäuser, Wohnungen und Zimmer hat man leider keine Rückmeldungen erhalten.

Tiefster Leerwohnungsstand im Kanton Luzern seit Jahren

Zurzeit verzeichnet der Kanton Luzern den tiefsten Leerwohnungsstand seit Jahren. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich auch für die Gemeinde nicht einfach, geeigneten Wohnraum zu finden.

So hat der Gemeinderat beschlossen, eine mögliche Unterbringung von Schutzsuchenden im Untergeschoss des Begegnungszentrums zu prüfen.

Am Donnerstag, 15. September 2022, wurden die Räumlichkeiten zusammen mit zwei Vertretern der DAF besichtigt.

Eine entsprechende Stellungnahme steht aktuell noch aus. Über das Ergebnis und das weitere Vorgehen wird die Gemeinde die Einwohner fortlaufend informieren.

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