Parkieren in Sursee – das ändert sich per 1. September 2025

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Sursee,

Alle öffentlichen Parkplätze in der Stadt Sursee werden ab 1. September 2025 neu 24 Stunden bewirtschaftet. Die ersten 30 Minuten der Parkierzeit sind gratis.

SurSee
Die Gemeinde Sursee im Kanton Luzern. - keystone

Wie die Stadt Sursee mitteilt, tritt ab 1. September 2025 das neue Parkplatz-Gebühren-Reglement der Stadt Sursee in Kraft. Dieses gilt für alle öffentlichen Parkplätze, sowie für die Parkplätze in Einstellhallen und Parkhäusern, welche im Eigentum der Stadt Sursee sind.

Die Definition und Unterteilung in Gebiete, Zonen, Zeiten und Angebote ist über das gesamte Gemeindegebiet vereinfacht und harmonisiert worden.

Im Reglement sind die allgemeinverbindlichen Vorgaben, die Leitplanken bei Tarifen und Parkierzeiten definiert. Der Stadtrat kann somit künftig in der dazugehörenden Verordnung flexibel und effizient auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren.

Wesentliche Änderungen

Das Stadtgebiet ist nur noch in zwei Gebiete unterteilt; in das Gebiet «Altstadt» und das «Übrige Gemeindegebiet».

Die Definition von «Kurzzeitparking» (bis maximal 120 Minuten) und «Dauerparkieren» (über 120 Minuten) ist neu einheitlich geregelt.

Die Zeiten für Tag (7 bis 19 Uhr) und Nacht (19 bis 7 Uhr) sind einheitlich geregelt.

Die kostenpflichtige Bewirtschaftung wird auf allen Parkplätzen während 24 Stunden inklusive Wochen­ende und allgemeine Feiertage eingeführt.

Genaue Tarife sind vor Ort an Parkuhren ersichtlich

Die Gratisparkierzeit von 30 Minuten wird täglich auf allen öffentlichen Parkplätzen gewährt. Die Gebührenpflicht kann tagsüber und nachts unterschiedlich sein. Die genauen Tarife werden durch den Stadtrat in der Verordnung festgelegt und sind vor Ort an den Parkuhren ersichtlich.

Es wird weiterhin eine Parkbewilligung für Einwohnende der Stadt Sursee und ein spezielles Ange­bot für Altstadtbewohner angeboten (mit Fahrberechti­gungen).

Das Nachtparkierverbot in der Altstadt gilt täglich von 19 bis 7 Uhr, sowie ganztags an Sonn- und allgemeinen Feiertagen. Ausgenommen sind Berechtigte mit einer Parkbewilligung Altstadt.

Die 13 verschiedenen Angebote für die Pendlerbewilligungen wurden auf zwei Angebote reduziert. Neu wird eine Parkbewilligung Pendler für vier Zonen und eine für sechs Zonen angeboten, beide ohne zeitliche Einschränkungen. Auf allen öffentlichen Parkplätzen gilt eine Höchstparkierzeit von drei Tagen.

Änderungen bei einzelnen Parkplätzen

Alle Parkplätze in der Altstadt sind von 7 bis 19 Uhr gebührenpflichtig.

Der Parkplatz Eishalle/Stadion wird neu auch nachts, an den Wochenenden und an Sonn- und Feiertagen gebührenpflichtig.

Die Parkplätze beim Friedhof Dägerstein, Seite Rigistrasse und beim Stadthof, Seite Centralstrasse 8a und 8b vor der Post, sind neu gebührenpflichtig.

Die Parkplätze beim Strandbad sind neu auch ausserhalb der Badesaison (September bis April) gebührenpflichtig. Die Höchtsparkierzeit beträgt 24 Stunden. Die Parkbewilligungen sind nicht gültig.

Gebühren und Parkbewilligungen

Die Parkgebühr beträgt je nach Lage und Tageszeit zwischen 0,50 und 3 Franken pro Stunde. Die Parkbewilligungen «Einwohner» und «Altstadt» können nur durch Berechtigte für 45 Franken pro Monat oder 450 Franken pro Jahr erworben werden.

Die Parkbewilligung «Pendler» ist von Montag bis Sonntag in den zugewiesenen Zonen täglich 24 Stunden gültig. Dafür ist ein Arbeitsnachweis in Sursee erfor­derlich.

Die Parkbewilligung «Pendler» kostet für vier Zonen (Parkplatz Eishalle/Stadion, Bad-, Wilematt- und Chr.-Schnyder-Strasse) 55 Franken pro Monat und 550 Franken pro Jahr – für sechs Zonen (wie vier Zonen, St. Urbanparkplatz und Märtplatz) 75 Franken pro Monat und 750 Franken für ein Jahr.

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