Wie die Gemeinde Schlierbach informiert, befinden die Stimmberechtigten am 20. Juni 2023 über die Gesamtrevision. Die Einsprachen wurden alle gütlich erledigt.
Das Gemeindehaus Schlierbach.
Das Gemeindehaus Schlierbach. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes verpflichtet alle Gemeinden, ihre Ortsplanungen bis Ende 2023 zu revidieren.

Die Gemeinden müssen insbesondere die neuen Nutzungsmasse übernehmen, welche einen Ersatz der Ausnützungsziffer durch die Überbauungsziffer und eine Ablösung der Vorgaben für die Anzahl Geschosse durch eine Regelung für die Gesamthöhe der Gebäude vorsieht.

Weitere Themen sind das Weilerkonzept Etzelwil oder die Ausscheidung der Gewässerräume.

Die Gesamtrevision wurde in einem mehrjährigen Prozess durch eine breit abgestützte Ortsplanungskommission erarbeitet.

Einsprachen wurden gütlich erledigt

Nach zwei Mitwirkungsveranstaltungen mit der Möglichkeit zu schriftlichen Stellungnahmen wurde die Gesamtrevision im letzten Herbst öffentlich aufgelegt.

Dagegen wurden insgesamt sechs Einsprachen eingereicht.

Darin ging es insbesondere um die Themen Höhe der Überbauungsziffer, Bestandesgarantie, minimale Überbauungsziffer sowie mögliche Vorgaben für die Qualität von Bauten.

In den Verhandlungen konnten sämtliche Einsprachen gütlich erledigt werden.

Bauprojekte müssen alte und neue Vorschriften einhalten

Sollte die Gesamtrevision von den Stimmberechtigten gutgeheissen werden, ist sie anschliessend vom Regierungsrat zu genehmigen.

Mit der Rechtskraft wird die aktuell geltende Planungszone aufgehoben.

Diese bedingt, dass sämtliche zur Genehmigung eingereichten Bauprojekte im Moment sowohl die alten Zonenvorschriften als auch die neuen einhalten müssen.

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