Wie die Gemeinde Unterentfelden berichtet, wurden diverse Massnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe getroffen, um das Ausbreiten zu verhindern.
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Der Verkauf von lebendigen Vögeln wurde in Argentinien wegen der Vogelgrippe verboten. - sda
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Nachdem die Vogelgrippe in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten ist, verordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV in Absprache mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen.

Damit wollen sie die weitere Ausbreitung der Seuche verhindern.

Ab Montag, 28. November 2022, sind alle Geflügelhaltenden in der Schweiz aufgefordert, den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich zu beschränken.

Ist dies nicht möglich, sollte sichergestellt werden, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind.

Das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung soll verhindert werden

Auslaufflächen und Wasserbecken sollten durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln geschützt sein.

Hühner sind getrennt von Gänsen und Enten zu halten.

Der Zutritt zu den Tieren ist auf das Notwendigste beschränkt und eine Hygieneschleuse soll eingerichtet werden.

Die Einwohner sollten immer saubere Schuhe und Kleider anziehen und die Hände vor dem Betreten waschen und desinfizieren.

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