Suhr erlaubt Bauarbeiten ab 6 Uhr
Wegen hoher Temperaturen dürfen Bauarbeiten in Suhr bis 31. August 2026 bereits ab 6 Uhr beginnen. Die übrigen Ruhe- und Arbeitsvorschriften bleiben bestehen.

Wie die Gemeinde Suhr mitteilt, wird aufgrund der hohen Temperaturen gestützt auf §10 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Suhr wird für die Zeit bis 31. August 2026 eine befristete Ausnahmebewilligung für Bauarbeiten im Freien erteilt.Während dieses Zeitraums dürfen Bauarbeiten bereits ab 6 Uhr aufgenommen werden. Arbeiten während der Mittagszeit sind zulässig, sofern den Arbeitnehmenden eine Mittagspause von mindestens 30 Minuten gewährt wird.
Damit können die körperlich anspruchsvollen Arbeiten vermehrt in die kühleren Morgenstunden verlegt und der Arbeitstag früher beendet werden.Die Nachtruhe gemäss §11 des Polizeireglements sowie die übrigen Bestimmungen des Polizeireglements, des Arbeitsgesetzes und der übrigen eidgenössischen und kantonalen Vorschriften bleiben vorbehalten.









