Unterentfelden

Keine Anpassung der Gemeinderats-Entschädigung

Gemeinde Unterentfelden
Gemeinde Unterentfelden

Suhr,

Unterentfelden belässt die Besoldung des Gemeinderates für die Amtsperiode 2026 bis 2029 trotz Gesamterneuerungswahlen auf dem bisherigen Niveau.

Das Gemeindehaus in Unterentfelden.
Das Gemeindehaus in Unterentfelden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Unterentfelden berichtet, finden im kommenden Herbst die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden und der verschiedenen Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt.

Gemäss § 20 Abs. 2 lit. e des Gemeindegesetzes obliegt die Festlegung der Entschädigungen an die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeindeversammlung.

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2021 wurde die Besoldung des Gemeinderates für die Amtsperiode 2022/2025 auf gesamthaft 170'000 Franken pro Jahr festgelegt. Die Aufteilung auf die Mitglieder liegt in der Kompetenz des Gemeinderates.

Der Gemeinderat hat seine Entschädigung mit den umliegenden Gemeinden verglichen und festgestellt, dass keine Notwendigkeit für eine Anpassung besteht. Daher sieht er von einer Erhöhung der Besoldung ab.

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