Wie die Gemeinde Unterlangenegg mitteilt, treten alle Kinder, die vor dem 1. August das vierte Lebensjahr vollendet haben, in die Primarschule ein.
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Die Garderobe in einem Kindergarten. (Symbolbild) - dpa
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Ab dem Schuljahr 2013/2014 wurde mit der Teilrevision des Volksschulgesetzes (REVOS) der zweijährige obligatorische Kindergarten als Teil der Primarschule eingeführt.

Der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten wurde mit der Teilrevision auf den 31. Juli verlegt:

Alle Kinder, die vor dem 1. August das vierte Lebensjahr vollendet haben, treten in die Primarschule (respektive Kindergarten) ein.

Schulpflichtig für das Schuljahr 2023/2024 werden Kinder, die zwischen dem 1. August 2018 und dem 31. Juli 2019 geboren sind, sowie Kinder (Geburtsdatum 1. Juli 2017 bis 31. Juli 2018), welche im Vorjahr vom Kindergarteneintritt zurückgestellt wurden.

Pensum im ersten Kindergartenjahr reduzieren

Die Eltern können entscheiden, ob ihr Kind ein Jahr später in das erste Kindergartenjahr eintreten soll. Das Recht auf elf Jahre Volksschule wird dadurch nicht verkürzt.

Es besteht zudem die Möglichkeit, das Pensum im ersten Kindergartenjahr zu reduzieren.

Den Eltern, deren Kinder neu das Kindergartenalter erreichen, werden die Anmeldeunterlagen und weitere Informationen persönlich zugestellt.

Am Mittwoch, 7. Juni 2023, findet voraussichtlich ein Schnuppermorgen im Kindergarten statt. Die Einladung erhält man zu gegebener Zeit direkt von den Kindergarten-Lehrpersonen.

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