Steffisburg führt Bundesfeier mit Anmeldepflicht durch

Die Feierlichkeiten zum 1. August können auch dieses Jahr in Steffisburg durchgeführt werden. Jedoch gilt Anmeldepflicht.

Blick auf das Schloss Thun – Steffisburg.
Blick auf das Schloss Thun – Steffisburg. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die Gemeinde Steffisburg will auch in der aktuellen, aussergewöhnlichen Zeit den sozialen Austausch und die Begegnung innerhalb der Bevölkerung unterstützen. Daher hat sich der Gemeinderat entschieden, die Bundesfeier 2020 durchzuführen. Dies unter der Einhaltung der Bestimmungen des Bundesrates.

So ist die Gästezahl auf 150 Personen beschränkt. Zudem werden die Sitzplätze zugewiesen und die Tische mit genügend Abstand aufgestellt. Auf das traditionelle Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk wird dieses Jahr verzichtet.

Wer an der Bundesfeier teilnehmen möchte, muss sich bis am 30. Juli 2020 anmelden. Der Anmeldeschluss für den Fackelumzug ist am 31. Juli um 16 Uhr.

Die Anmeldung erfolgt über die Abteilung Präsidiales ([email protected] / 033 439 43 03).

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