Wie die Gemeinde Eriz mitteilt, hat die Gemeindeversammlung die Hundesteuer für 2022 auf 40 Franken für jeden Hund, der über drei Monate alt ist, festgelegt.
peter bieri hund
Hunde sind für viele Menschen gute Freunde. (Symbolbild) - Pixabay
Ad

Gemäss des kantonalen Gesetzes über die Hundetaxe ist für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August mindestens drei Monate alt ist, eine Hundesteuer zu entrichten. Die Gemeindeversammlung hat die Steuer auf 40 Franken pro Hund festgelegt.

Die Hundetaxe wird per Rechnung eingezogen. Diese wird nach den Unterlagen der Gemeinde sowie den registrierten Hunden in der Datenbank Amicus ausgestellt. Bei Unstimmigkeiten wird gebeten, sich nach Erhalt der Rechnung bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

Wer zum ersten Mal einen Hund besitzt, muss bei der Gemeindeverwaltung eine Personen-ID für die Hundedatenbank Amicus beantragen. Die Zugangsdaten zu Amicus werden anschliessend per Post zugestellt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

1. AugustFrankenHund