Gemeinde legt Teilrevision für Pilatus-Areal öffentlich auf
Die Teilrevision der Nutzungsplanung für das Pilatus-Areal liegt vom 16. Juli bis 14. August 2025 öffentlich auf und schafft Grundlagen für neue Bauprojekte.

Wie die Gemeinde Stans bekannt gibt, plant die Pilatus Flugzeugwerke AG , ihr Kernareal auf dem Gemeindegebiet von Stans zu modernisieren. Hierzu sind diverse Bauprojekte in der Vorbereitung, unter anderem auch die Errichtung von Hochhäusern in einem Teilbereich des Areals.
Diese Bauprojekte erfordern eine vorgängige Zonenplanänderung (Teilrevision der Nutzungsplanung) mit Ein- und Aufzonungen. Die Teilrevision Nutzungsplanung betrifft die Parzellen 429, 459, 462, 1586 und 1587 (Pilatus Flugzeugwerke AG, Lops GmbH).
Die öffentliche Auflage dieser Teilrevision der Nutzungsplanung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, die eine Mindestauflagefrist von 30 Tagen vorsehen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen wurden in den vergangenen zwei Jahren umfassend erarbeitet und stehen nun vollständig zur Verfügung.
Damit ist der geeignete Zeitpunkt für die öffentliche Auflage erreicht, um die Teilrevision der Nutzungsplanung voraussichtlich an der kommenden Herbstversammlung vom 26. November 2025 zur Abstimmung zu bringen. Vorab werden weitere Möglichkeiten geboten, um sich umfassend zu informieren.
Einsicht und Einwendungen bis 14. August möglich
Die Teilrevision der Nutzungsplanung stellt einen wesentlichen Baustein für die künftige räumliche Entwicklung der Gemeinde dar und bildet die Grundlage für nachgelagerte Planungsprozesse und Verfahren.
Die Gemeinde Stans informiert mit dieser Mitteilung frühzeitig und gesondert über die Auflage, um sicherzustellen, dass alle interessierten Personen rechtzeitig Einsicht nehmen und bei Bedarf Stellungnahmen einreichen können.
Die Auflagefrist für die Teilrevision dauert von Mittwoch, 16. Juli 2025, bis Donnerstag, 14. August 2025. Die Unterlagen liegen während den Schalteröffnungszeiten am Auflageort, Gemeinde Stans, Stansstaderstrasse, zur Einsicht auf. Einwendungen gegen die Teilrevision sind schriftlich und begründet bis spätestens Donnerstag, 14. August 2025, an den Gemeinderat Stans einzureichen.