Die Nidwaldner Regierung will Veranstaltern von Grossanlässen von überkantonaler Bedeutung einen Schutzschirm bieten.
Kanton Nidwalden
Eine Fahne des Kanton Nidwalden (Symbolbild). - Keystone
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In diesem Jahr sollen nach einem von der Pandemie getriebenen Unterbruch auch in Nidwalden wieder mehrere Grossveranstaltungen stattfinden. Auch wenn sich die Corona-Situation inzwischen entspannt habe, sei die Durchführung mit Untersicherheiten behaftet, schreibt die Regierung in einer Medienmitteilung vom Montag, 16. Mai 2022.

Müssten solche Anlässe kurzfristig wegen Covid-19 wieder verschoben, redimensioniert oder abgesagt werden, entstünden für die Veranstalter ungedeckte Kosten.

Auch wenn das Risiko gegenwärtig als gering eingestuft werde, schuf die Regierung nun auf kantonaler Ebene gesetzliche Grundlagen für einen Schutzschirm. Dafür musste sie die Anfang Mai 2022 angepasste Covid-19-Verordnung des Bundes in Bezug auf Publikumsanlässe abwarten.

Demnach beteiligt sich der Bund hälftig an der Abdeckung von ungedeckten Kosten bei Anlässen von überregionaler Ausstrahlung mit mehr als 1000 erwarteten Besuchern. Voraussetzung dafür ist, dass Veranstalter über eine vorgängig eingeholte Zusicherung des Kantons verfügen.

Die Kostenübernahme in Höhe von maximal 5 Millionen Franken

Die Kostenübernahme pro Veranstaltung beträgt total maximal 5 Millionen Franken, wobei Veranstalter eine Franchise von 5000 Franken sowie einen Selbstbehalt an den verbleibenden ungedeckten Kosten von 10 Prozent tragen.

Die Notverordnung tritt am 20. Mai 2022 in Kraft und ist bis Ende Jahr befristet. Sie wird dem Landrat an einer nächsten Sitzung unterbreitet, dann hat er über die weitere Geltungsdauer zu entscheiden.

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