Landrat Nidwalden schafft Erbschaftssteuer doch nicht ab
Nidwaldens Landrat entscheidet gegen die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, schafft aber neue Ausnahmen.

Der Landrat Nidwalden will die Erbschafts- und Schenkungssteuer doch nicht streichen. Mit der am Mittwoch verabschiedeten Steuergesetzrevision werden aber neue Ausnahmen geschaffen. Paul Odermatt (Mitte) stellte den entsprechenden Antrag, der mit 41 Ja- zu 16 Nein-Stimmen angenommen wurde.
Dieser sah unter anderem vor, die Erbschaftssteuer auch für Geschwister und deren Nachkommen sowie Grosseltern und Urgrosseltern zu streichen. In der Schlussabstimmung nahmen 46 Mitglieder des Landrats die Steuergesetzrevision an. 10 stimmten dagegen, eine Person enthielt sich.
Mittelstandsentlastung als Hauptziel
Das Hauptziel der Revision ist eine Entlastung des Mittelstands und der Familien durch Erhöhung der Kinderabzüge und Senkung der Einkommenssteuern. In der ersten Lesung Ende Mai wurde dem die Abschaffung «Erbschafts-» und «Schenkungssteuer» hinzugefügt. Mit 29 Ja- zu 26 Nein-Stimmen hatte der Landrat einen entsprechenden Antrag angenommen.
Gegen das Steuergesetz kann das Referendum ergriffen werden.