Nidwalden gewährt wieder Zins auf zu früh bezahlte Steuern
Der Kanton Nidwalden führt auf 2023 einen Ausgleichszins von 0,1 Prozent bei den Steuern ein. Er reagiert damit auf die Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt.

Wer zu viel, zu wenig oder zu früh Steuern bezahlt, für den fällt im Jahr 2023 in Nidwalden wieder ein Ausgleichszins an, wie die Finanzdirektion am Donnerstag, 15. Dezember 2022, mitteilte.
Aktuell gewährt der Kanton keinen solchen Zins.
Anpassungen gibt es auch beim Einkommenssteuertarif, den Sozialabzügen und allgemeinen Abzügen. Sie werden an die Teuerung angepasst.
So zahlen Nidwaldnerinnen und Nidwaldner neu erst ab einem steuerbaren Einkommen von 11'200 Franken Steuern, bisher lag die Hürde bei 10'900 Franken.
Der Abzug für Aus- und Weiterbildungskosten liegt um 400 Franken höher
Der Höchstsatz wird in Zukunft erst ab einem steuerbaren Einkommen von 160'300 Franken erreicht, statt wie bisher bei 155'800 Franken.
Der Eigenbetreuungsabzug wird von 3000 auf 3100 Franken angehoben und der Unterstützungsabzug von 5400 auf 5600 Franken.
Dasselbe gilt für allgemeinen Abzüge wie der Fremdbetreuungskostenabzug, der von 7900 auf 8100 Franken angehoben wird.
Gar um 400 Franken höher liegt der Abzug für Aus- und Weiterbildungskosten, nämlich neu bei 12'400 Franken.