Steuern

Fristenstillstände für Steuern sollen in Obwalden entfallen

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Der Kantonsrat hat am Donnerstag einen Nachtrag zum Steuergesetz beraten, um dieses ans Bundesrecht anzugleichen.

Steuererklärung Aargau
Im Kanton Obwalden werden künftig keine Fristenstillstände im Steuerrecht mehr gelten. (Symbolbild) - Keystone

Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom Donnerstag einen Nachtrag zum Steuergesetz beraten, der dieses dem Bundesrecht angleichen soll. Dadurch werden auch bei der Steuerpflicht von juristischen Personen oder den allgemeinen Abzügen Änderungen im Bundesrecht auf kantonaler Ebene umgesetzt.

Die Fristenstillstände im Obwaldner Steuerrecht galten bislang über Ostern, im Hochsommer sowie über Weihnachten und Neujahr. Im übrigen kantonalen Recht bestehen diese weiter.

Aufhebung sorgt für Diskussion

Die Aufhebung der Fristenstillstände habe in der kantonsrätlichen Kommission zur Evaluation des Steuergesetzes für Diskussionen gesorgt. Sie sei eine Schlechterstellung der Steuerpflichtigen, sagte Kommissionspräsident Martin Mahler (FDP), sei wohl jedoch unumgänglich.

Für eine Nachfrage vonseiten Severin Wallimann (SVP) sorgte eine Anpassung im Rhythmus der Evaluation der Entwicklung der Steuererträge. Ein Wirkungsbericht soll künftig nur noch alle vier statt wie bisher alle zwei Jahre erscheinen. Gemäss Landstatthalterin Cornelia Kaufmann Hurschler (Mitte) soll dies die Effizienz steigern. Der Nutzen des Zwei-Jahres-Rhythmus sei zu gering, insbesondere zur vorausschauenden Finanzplanung trage dies wenig bei.

Keine finanziellen Auswirkungen erwartet

Der Regierungsrat hatte die Anpassung des Steuergesetzes als Nachtrag und ohne Vernehmlassung ins Parlament gebracht. Finanzielle oder personelle Auswirkungen für Kanton und Gemeinden seien dadurch nicht zu erwarten.

Die Schlussabstimmung ist für die zweite Lesung angesetzt. Das angepasste Steuergesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Kommentare

User #3201 (nicht angemeldet)

Im Kt. ZH waren die Fristenstillstände für die Steuern jeweils an die "Gerichtsferien" gebunden. Das wurde bereits vor Jahren abgeschafft. Neuer ist hie hingegen, dass gewisse Steueramtsschreiben hie nicht mehr eingeschrieben, sondern nur noch "normal" (keine Ahnung: A-Post, B-Schneckenpost?) verschickt werden. Reaktionsfenster seitens der Steuerpflichtigen ergeben sich somit bei Zustellung. In den Ferien kommt das Schreiben, erhalte es somit ev. Wochen später. Ab wann genau laufen die Einsprachefristen? So kann ja niemand den Erhalt quittieren, gilt jetzt einfach das Versanddatum? Und wie wäre es, wenn ich die StE quasi aif den "letzten Drücker" mit Normalpost einschicke und Dokumente so doch ein paar Tage nach Ultimo im Scancenter erfasst werden: "Nichteinreichung" mit Bussenfolge? Weiss ev. jemand wie genau die Abläufe sind?

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