Nidwalden

Neue Lehrpersonalverordnung in Nidwalden stösst auf Zustimmung

Wie der Kanton Nidwalden berichtet, stösst die revidierte Lehrpersonalverordnung auf breite Akzeptanz und soll ab Schuljahr 2023/24 in Kraft treten.

Winkelrieddenkmal Stans.
Winkelrieddenkmal Stans. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Lehrpersonalverordnung regelt unter anderem die Löhne und Unterrichtsverpflichtungen der Lehrpersonen im Kanton und den Gemeinden.

Die Revision, welche insbesondere die Position von Quer- oder Wiedereinsteigern verbessern soll, hat in der Vernehmlassung eine breite Zustimmung erfahren.

Mitte Januar 2023 hatte der Regierungsrat die revidierte Lehrpersonalverordnung bei den politischen Parteien, den Gemeinden, den Lehrerverbänden und weiteren interessierten Kreisen in die Vernehmlassung geschickt.

Der Regierungsrat nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Vorlage auf breite Zustimmung gestossen ist. Dies gilt insbesondere für den zentralen Punkt: die Aufhebung des sogenannten «massgebenden Lebensalters».

«Massgebendes Lebensalter» ist definiert

Damit beim Anfangslohn von neu einzustellenden Lehrpersonen die bisherige Berufserfahrung angemessen berücksichtigt wird, ist das «massgebende Lebensalter» in der Lehrpersonalverordnung definiert.

Es wird vor allem anhand bereits geleisteter Arbeitsjahre im Schuldienst und weiterer berufsbezogener Tätigkeiten berechnet.

Beweggründe für die Aufhebung

Die Beweggründe für die Aufhebung liegen in der gesellschaftlichen Entwicklung und den zunehmend heterogenen Bildungslaufbahnen.

So werden mit der aktuellen Regelung etwa Lehrerinnen, die sich während einigen Jahren vollumfänglich der Betreuung ihrer eigenen Kinder gewidmet haben und nun wieder in den Beruf einsteigen, bei der Entlöhnung finanziell stark benachteiligt.

Dasselbe gilt zum Beispiel auch für Personen, die im fortgeschrittenen Alter eine Zweitausbildung zur Lehrperson absolvieren und dementsprechend keine Schuldienstjahre, jedoch andere wertvolle Erfahrungen ausweisen können.

Generelle Lohnfrage hätte Rahmen der Teilrevision gesprengt

Auch die weiteren, hauptsächlich formal begründeten Revisionsinhalte stiessen zum grössten Teil auf ein positives Echo.

Sie betreffen die Abgeltung von Klassenlehrpersonen, die Entlöhnung für Lehrkräfte, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten, oder die Fächerbezeichnungen bei den Lehrpersonen in der Mittelschule aufgrund des Lehrplans 21.

An der Berufsfachschule sollen die Lehrpersonen für die Brückenangebote in eine eigene Kategorie überführt werden.

Einzelne kritische Hinweise betrafen beispielsweise die Entlastung der Klassenlehrpersonen, die als zu gering erachtet wird oder die Lohneinreihung einzelner Lehrpersonen-Kategorien.

Geänderte Verordnung wird ab Schuljahr 2023/24 in Kraft sein

Auch wurde die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob die je nach Schulstufe erheblichen Unterschiede bei der Unterrichtsverpflichtung und Entlöhnung noch zeitgemäss sind.

«Diese Frage ist im Grundsatz durchaus berechtigt», bestätigt Bildungsdirektor Res Schmid, fügt jedoch an: «Der Anspruch hätte den vorliegenden Rahmen der begrenzten Teilrevision der Lehrpersonalverordnung gesprengt. Mit dem Anliegen werden wir uns aber zu gegebener Zeit auseinandersetzen.»

Die Revisionsinhalte, welche die Volksschule betreffen, werden nun den Gemeinden und Schulgemeinden zur Gutheissung unterbreitet.

Danach wird der Regierungsrat die geänderte Lehrpersonalverordnung auf Anfang des kommenden Schuljahres 2023/24 in Kraft setzen.

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