Der Nidwaldner Regierungsrat hat die Grundlagen zur Umsetzung des kantonalen Härtefallprogramms angepasst: Neu können anteilsmässig mehr A-fonds-perdu-Beiträge gesprochen werden. Insgesamt profitieren so mehr Unternehmen von der Hilfe.
Nidwaldner Regierungsrat SVP
Die Stühle des Nidwaldner Regierungsrats. - Keystone
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Der Regierungsrat erlasse dafür eine neue Covid-19-Zusatzfinanzierungsnotverordnung und hebe die bisherige auf, teilte sie am Donnerstag mit.

Neu werden anspruchsberechtigten Unternehmen ausschliesslich nicht rückzahlbare Beiträge geleistet, sofern der minimale Finanzbedarf die Limite von 300'000 Franken nicht übersteigt. Für den zusätzlichen Bedarf werden Bürgschaften eingesetzt.

Zu dieser Änderung komme es wegen der neusten Entwicklung mit länger andauernden Betriebsschliessungen, der Aufstockung der Bundesmittel und geänderter Verordnungsbestimmungen auf nationaler Ebene, schreibt die Regierung. Die geänderten Bedingungen werden rückwirkend auf bereits vergütete Entscheide angewendet.

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