Nidwalden

Lehrerin soll nicht mehr als Klassenlehrerin eingesetzt werden

Keystone-SDA Regional
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Nidwalden,

Die mit Tätlichkeitsvorwürfen konfrontierte Lehrerin in Beckenried NW soll nicht mehr als Klassenlehrerin sondern als Fachlehrerin weiter beschäftigt werden. Dies empfiehlt der mit einer unabhängigen Untersuchung beauftragte Experte. Weiter hängig ist eine Strafuntersuchung.

Lehrer in Brandenburg
Eine Englisch-Lehrerin einer Grundschule schreibt Unterrichtsinhalte an die Tafel. (Symbolbild) - dpa

Der vom Gemeinderat beauftragte externe Bildungswissenschafter Anton Stittmatter hat am Donnerstag seinen Bericht zur Untersuchung über Vorkommnisse an der Schule Beckenried vorgelegt. Auslöser war ein Konflikt im Verlauf des Schuljahres 2019/20 zwischen einigen Eltern und der Klassenlehrperson. Die Behörden hatten die Lehrerin in der Folge freigestellt und eine Strafklage gegen sie eingereicht.

Strittmatter hält in seinem Bericht fest, dass der Lehrperson von den Befragten viele Qualitäten zugeschrieben werden, wie aus einer Mitteilung zum Bericht hervorgeht. Daneben gebe es aber auch Problemmeldungen. Ein Teil davon werde im Bericht als plausibel und erheblich beurteilt.

Nicht im Fokus der Untersuchung war der Vorwurf der Tätlichkeiten, der von der zuständigen Staatsanwaltschaft untersucht wird. Das Verfahren sei hängig und es gelte die Unschuldsvermutung. Strittmatter halte jedoch fest, dass in den Befragungen keine Evidenz für die vorgeworfenen Tätlichkeiten gefunden worden seien.

Der Experte empfiehlt, die Lehrperson nicht mehr als Klassenlehrerin sondern als Fachlehrerin weiter zu beschäftigen. Dies allerdings unter mehreren Auflagen, welche konsequent eingehalten und kontrolliert würden. Dieser Vorschlag sei abhängig vom Ausgang der Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Nidwalden.

Bezüglich der Vorwürfe gegenüber den Schulleitungsorganen kommt Strittmatter zum Schluss, dass der Vorwurf von Mobbing einzelner Lehrpersonen durch die Schulleitung nicht haltbar ist. Auch der Vorwurf, die Schulleitung würde bei Elternbeschwerden «mauern», und «nichts unternehmen», sei pauschal so nicht gerechtfertigt.

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