Der Landrat hat einen Objektkredit von 4,9 Millionen Franken für einen durchgehenden Fuss- und Veloweg zwischen Oberdorf und Büren NW genehmigt.
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Der Nidwalder Landratssaal. - Keystone
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Zwischen Oberdorf und Büren NW wird ein durchgehender Fuss- und Veloweg erstellt.

Der Landrat hat am Mittwoch, 30. November 2022, einstimmig einen Objektkredit von 4,9 Millionen Franken genehmigt, zuvor aber eingehend über Details debattiert.

Der zwei Kilometer lange Weg soll eine wintersichere und durchgehende Veloverbindung zwischen dem Engelbergertal und den Seegemeinden schaffen.

Der Weg führt entlang der Kantonsstrasse. Das Projekt war im Landrat unumstritten, umstritten war aber die Trennung des 2,5 Meter breiten Velowegs von der Strasse.

Der Mitte, SVP und FDP störte der grössere Trennstreifen

Der Regierungsrat sah einen Grünstreifen von 50 Zentimeter plus zusätzlich einen Randstein von zwölf Zentimeter vor, obwohl im Generellen Projekt total nur ein halber Meter vorgesehen war.

Dass der Trennstreifen grösser geworden war, störte Mitte, SVP und FDP.

Auf Antrag der vorberatenden Kommission beschloss der Landrat mit 33 zu 25 Stimmen, den Trennstreifen inklusive Randstein auf 50 Zentimeter zu beschränken.

Damit könne der Kulturlandverbrauch minimiert werden, hiess es.

Der Trennstreifen kann nicht mehr begrünt werden

Allerdings kann jetzt der Trennstreifen nicht mehr begrünt werden. Auf 38 Zentimeter könne nichts zum Blühen gebracht werden, sagte Baudirektorin Therese Rotzer (Mitte).

Ein breiterer und begrünter Trennstreifen hätte aber auch den Geh- und Radweg sicherer gemacht, wie mehrmals betont wurde.

Rotzer gab zu bedenken, dass der neue Weg mit 2,5 Meter schmal sei, denn die Norm sehe eine Breite von drei Meter vor.

Die Stelle beim Wisstürli als weiterer Diskussionspunkt

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Stelle beim Wisstürli, wo Wanderrouten die Kantonsstrasse queren.

Dort soll die Querung bei der Realisierung des Velowegs mit einer Mittelinsel sicherer gemacht werden. Die Mittelinsel war zwar unbestritten.

Der Regierungsrat sieht zudem aber bauliche Massnahmen vor, damit zu einem späteren Zeitpunkt die Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 Stundenkilometer gesenkt und die Querung mit einem Fussgängerstreifen ergänzt werden könne.

Die vorberatende Kommission und eine Minderheit des Landrats störten sich an dieser Absicht.

Eine Temporeduktion und ein Fussgängerstreifen nötig oder nicht?

Eine Temporeduktion und ein Fussgängerstreifen seien nicht nötig, denn die Sicherheit werde ja bereits ausgebaut, hiess es.

Zudem könne ein Fussgängerstreifen ausserorts zu einer «falschen Sicherheit» führen.

Ein Grüner Landrat rief dazu auf, den Blickwinkel des Autofahrers aufzugeben und sich in die Situation eines Schulkindes zu versetzen.

Sein Appell und Voten von Vertretern der Gemeinde Oberdorf fruchteten: Das Parlament sprach sich mit 31 zu 26 Stimmen gegen den Antrag der Kommission aus, dass auf eine allfällige Temporeduktion zu verzichten sei.

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