Kanton Nidwalden: Firmen müssen ab Oktober ihre Eigentümer melden
Ab 1. Oktober 2026 müssen Unternehmen – auch im Kanton Nidwalden – ihre wirtschaftlich Berechtigten einem nicht öffentlichen Bundesregister melden.

Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in der Schweiz das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG ). Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen – das heisst Personen, die ein Unternehmen tatsächlich kontrollieren – zu melden. Die Informationen werden in einem zentralen, nicht öffentlichen Bundesregister erfasst.






