Nidwalden

    Kanton Nidwalden: Steuerbefreiung für sparsame Autos soll wegfallen

    Im Kanton Nidwalden sollen Fahrzeuge der besten Effizienzkategorie künftig von Beginn an besteuert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Februar 2027.

    Kanton Nidwalden
    Steuerbefreiung für sparsame Autos soll wegfallen. - zVg

    Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Strassenverkehrssteuergesetzes in die Vernehmlassung verabschiedet. Die bisherige Steuerbefreiung für Fahrzeuge der besten Effizienzkategorie soll aufgehoben werden. Die Anpassung geht auf einen Vorstoss im Landrat zurück.

    Dank einer Übergangslösung bleiben bereits laufende Steuerbefreiungen unangetastet.

    Fahrzeuge der besten Effizienzkategorie sind im Kanton Nidwalden heute während der ersten 36 Monate nach ihrer Inverkehrsetzung von der Verkehrssteuer befreit. Die Energieetikette des Bundes teilt Autos nach ihrem Energieverbrauch in die Kategorien von A bis G ein. Zur besten Kategorie A können neben Elektroautos auch besonders sparsame Hybrid-, Benzin- oder Dieselfahrzeuge gehören.

    Die Steuerbefreiung soll künftig entfallen. Neu zugelassene Fahrzeuge würden damit von Beginn an ordentlich besteuert. Die Änderung geht auf eine Motion im Landrat für gerechte Verkehrssteuern im Kanton Nidwalden zurück.

    Der Landrat hiess diese Ende 2023 gut und beauftragte damit den Regierungsrat, die Steuerbefreiung für Fahrzeuge der besten Effizienzkategorie aufzuheben. Nun liegt der Entwurf für eine Teilrevision des Strassenverkehrssteuergesetzes vor.

    Bereits gewährte Befreiungen laufen weiter

    Die Steuerbefreiung war 2008 eingeführt worden, um emissionsärmere Fahrzeuge zu fördern und den CO₂-Ausstoss im Strassenverkehr zu verringern. Seither haben sich der Fahrzeugmarkt und die Antriebstechnologien verändert. Fahrzeuge mit alternativen Antrieben sind heute deutlich weiter verbreitet.

    Die Mehrheit des Landrates hielt die bisherige Förderung deshalb nicht mehr für zeitgemäss. Zudem beanspruchen auch diese Fahrzeuge die Verkehrsinfrastruktur, unabhängig von ihrer Antriebsart.

    Für Fahrzeuge, die beim Inkrafttreten der Gesetzesänderung bereits von der Steuerbefreiung profitieren, ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Sie bleiben bis zum Ablauf der 36 Monate seit ihrer ersten Inverkehrsetzung steuerbefreit. Laufende Steuerbefreiungen werden somit nicht vorzeitig aufgehoben.

    Der Regierungsrat hat die Vorlage zuhanden der externen Vernehmlassung verabschiedet. Diese dauert bis zum 5. Februar 2027. Die Beratungen im Landrat sind für Herbst 2027 vorgesehen.

    Die Gesetzesänderung soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten.

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    Kommentare

    User #6292 (nicht angemeldet)

    Gier kennt keine Grenzen. In der Geschichte Europas gab es nur in England einmal Steuern auf Pferde und Wagen. 1784 - 1874. Sonst niergendwo. Heute wird man abgezockt weil man ein Auto fährt. Damit man z.B. zur Arbeit oder zu den Kunden kann damit die da Oben viel Steuern einkassieren können. Was würden die wohl tun, würde das Volk nicht mehr Auto fahren und auch nicht mehr arbeiten sondern nur rumlungern? Ich glaube die Regierung würde wie 1918 zum Generalstreik die Armee gegen das Volk einsetzen, wo drei unbewaffnete Uhrmachern erschossen wurden, weil sie streikten.

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