Kanton erlässt Planungszone für Emmetten NW
Die Planungszone erstrecke sich über vierzehn Grundstücke auf einer Fläche von 3,2 Hektaren, teilte die Nidwaldner Staatskanzlei am Donnerstag mit. Für diese Grundstücke kann somit keine Baubewilligung mehr erteilt werden. Die Gemeinde müsste insgesamt fast 6 Hektaren Bauland rückzonen, weil die Reserve nicht dem Bundesrecht entspricht.
2015 hatte der Gemeinderat eine erste Planungszone erlassen, woraufhin ein Paket an Umzonungen erarbeitet wurde. Die Gemeindeversammlung bot im Mai 2021 aber nur Hand für die Auszonung von 2,2 Hektaren, weitere 3,5 Hektaren Bauland müssten gemäss der Baudirektion noch ausgezont werden.
Weil die Planungszone des Gemeinderats mittlerweile erloschen ist und von diesem nicht erneuert werden kann, hat der Kanton für das identische Gebiet eine neue Planungszone erlassen. Die betroffenen Grundstücke seien zur Bebauung nur beschränkt geeignet, etwa wegen der peripheren Lage, der nicht hinreichenden Erschliessung oder der Gefährdung durch Naturgefahren.
Die Planungszone gilt drei Jahre und kann maximal um zwei Jahre verlängert werden. Der Erlass der Planungszone wird nun öffentlich aufgelegt.