Kanton Nidwalden belegt Emmetten mit einer zweiten Planungszone, weil die Gemeinde ihre Bauzone nicht wie vorgeschrieben verkleinert hat.
Schulhaus 1 in Emmeten, Baujahr 1960
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Die Vorgaben des Bundes und des Kantons sehen vor, dass Gemeinden keine Bauzonen horten dürfen.

Die Bauzonen dürfen nur dem voraussichtlichen Bedarf von 15 Jahren entsprechen.

Emmetten müsste aktuell 5,26 Hektaren Bauland rückzonen, teilte die kantonale Baudirektion am Donnerstag, 1. Juni 2023, mit.

In Emmetten gibt es gegen die Rückzonungen aber Widerstand. 2021 zonte die Gemeindeversammlung nur 2,21 Hektaren Bauland zurück.

Grundstücke aus der Planungszone dürfen nicht überbaut werden

Der Kanton verfügte als Reaktion eine Planungszone über 14 Grundstücke auf einer Fläche von 3,2 Hektaren.

Grundstücke, die zu einer Planungszone gehören, dürfen nicht überbaut werden.

Der Kanton kann mit der Massnahme sicherstellen, dass diese Grundstücke rückgezont und die Bauzone verkleinert werden können. Eine solche Massnahme gilt maximal fünf Jahre.

Im April 2023 genehmigte der Regierungsrat die von der Gemeinde vorgelegte Nutzungsplanung wegen den zu kleinen Rückzonungen nicht.

Eine weitere Planungszone von 21 Grundstücken

Damit muss Emmetten erneut über die Rückzonungen entscheiden.

Nun habe sie eine weitere Planungszone im Umfang von 21 Grundstücken und einer Fläche von 2,2 Hektaren erlassen, teilte die Baudirektion mit.

Die Areale lägen am Siedlungsrand, seien schlecht erschlossen oder von Naturgefahren bedroht, erklärt Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer (Mitte) im Communiqué.

Sie seien zur Bebauung somit nur beschränkt geeignet.

Eine gesamtheitliche, raumplanerische Sicht fehlte

Bis auf drei Ausnahmen betrifft es gemäss Baudirektion Grundstücke oder Teile davon, die bereits 2015 von der Gemeinde mit einer Planungszone belegt worden waren, aber an der Gemeindeversammlung von 2021 nicht ausgezont worden sind.

Die Planungszone der Gemeinde ist von Gesetzes wegen inzwischen erloschen.

Die Gemeindeversammlung von 2021 hatte nach Angaben der Baudirektion vom April 2023 nicht nur zu wenig Bauland rückgezont, sondern hatte auch eine gesamtheitliche, raumplanerische Sicht fehlen lassen.

Die Gemeindeversammlung habe im Siedlungsgebiet inselartige Landschaftszonen geschaffen und in peripheren, schlecht erschlossenen Lagen Bauzonen belassen, hiess es.

Einzelne Parzellen seien von einer Rückzonung ausgenommen worden

Einzelne Parzellen seien ohne objektive Begründung von einer Rückzonung ausgenommen worden.

Die Interessen von Personen, die an der Gemeindeversammlung anwesend gewesen seien, seien «offensichtlich stärker gewichtet» worden als die abwesender Personen.

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