In Nidwalden können Gemeindeversammlungen im Freien stattfinden
Im Kanton Nidwalden können anstehende Gemeindeversammlungen wegen der Corona-Pandemie im Freien stattfinden. Die Regierung hat eine entsprechende Notverordnung erlassen. Damit will sie die politischen Rechte sichern.

Zwar regle die Covid-19-Verordnung des Bundes, dass Gemeindeversammlungen trotz den bestehenden Massnahmen wie dem Veranstaltungsverbot erlaubt seien, teilte die Nidwaldner Staatskanzlei am Donnerstag mit. Dabei müssen jedoch die Abstands- und Verhaltensregeln eingehalten werden.
Dies führe dazu, dass unter Umständen nicht alle Bürgerinnen und Bürger zur Versammlung zugelassen werden könnten. Gerade in grösseren Gemeinden sei eine ordnungsgemässe Durchführung nur unter erschwerten Bedingungen möglich, wird Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser (CVP) zitiert.
Damit die Gemeinden, aber auch alle anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Kanton die notwendige Flexibilität für ihre Versammlungen erhalten, beschloss der Regierungsrat diese Notverordnung. Damit setzt er auch einen entsprechenden Antrag um, den die Gemeindepräsidentenkonferenz Ende 2020 eingereicht hatte.
Die Notverordnung tritt am (heutigen) Donnerstag in Kraft und gilt bis am 30. September 2021.