Wie die Gemeinde Ennetbürgen mitteilt, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen zum Zurückschneiden der Bepflanzung bis Mitte Dezember 2023 aufgefordert.
Dorfzentrum Ennetbürgen.
Dorfzentrum Ennetbürgen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Bei verschiedenen Liegenschaften in den Gemeindegebieten ragen Sträucher und Bäume auf die Strassen und Trottoirs hinaus.

Die Gemeinde bittet alle Grundeigentümer, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang der öffentlichen Strassen und Wege gemäss dem kantonalen Strassengesetz zurückzuschneiden.

Die Grundeigentümer und Pächter von Liegenschaften entlang von Flurstrassen werden ebenfalls aufgefordert, Bäume und wild wachsende Stauden rechtzeitig auszuforsten, um Schäden am Strassenbaukörper vorzubeugen.

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie des Unterhalts entlang von Strassen und Trottoirs gelten Gesetzesbestimmungen.

Rückschnitt bis Mitte Dezember 2023

Neue sichtbehindernde Einfriedungen entlang von öffentlichen Strassen dürfen ohne Bewilligung der Strassenaufsichtsbehörde die Höhe von 1,2 Meter nicht übersteigen; an unübersichtlichen Strassenstellen sowie an Kreuzungen und Einmündungen dürfen sie die Strassenfahrbahn um höchstens 80 Zentimeter überragen.

Das Lichtraumprofil der Strassen ist beidseitig auf eine Höhe von 2,5 Meter über Trottoirs und 4,5 Meter über der Strassenfahrbahn und, wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, bis auf Lampenhöhe von einhängenden Ästen freizuhalten; unterlassen die Eigentümer oder Besitzer das rechtzeitige Zurückschneiden, so hat auf deren Kosten das Strassenorgan diese Arbeit anzuordnen.

Die betroffenen Grundeigentümer werden hiermit aufgefordert, die entsprechenden Arbeiten bis Mitte Dezember 2023 auszuführen, andernfalls die erforderlichen Schnittarbeiten unter Kostenfolge zulasten der Eigentümer vorgenommen werden.

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