Männedorf

Widenbad-Sanierung fordert zusätzlichen Millionen-Kredit

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Stäfa,

In Männedorf entscheiden die Stimmberechtigten über fünf Vorlagen. Neben drei Verordnungen geht es um die Vorsorge des Personals und das Sportfeld Widenbad.

Gemeinde Männedorf
Die Gemeindeverwaltung Männedorf. - Nau.ch

Wie die Gemeinde Männedorf informiert, lädt der Gemeinderat die Stimmberechtigten am Montag, 28. September 2026 um 19.15 Uhr zu einer zusätzlichen Gemeindeversammlung ein. Gleich fünf Geschäfte gelangen zur Beratung und Beschlussfassung durch den Souverän.

Sie betreffen zwei Teil- und eine Totalrevision von Verordnungen, die berufliche Vorsorge des Gemeindepersonals sowie einen Nachtragskredit für die Sport- und Freizeitanlage Widenbad.

Der Gemeinderat Männedorf lädt die Stimmberechtigten am Montag, 28. September 2026 um 19.15 Uhr zu einer zusätzlichen Gemeindeversammlung ein. Gleich fünf Geschäfte gelangen zur Beratung und Beschlussfassung durch den Souverän.

Verordnungen werden aktualisiert

Sie betreffen zwei Teil- und eine Totalrevision von Verordnungen, die berufliche Vorsorge des Gemeindepersonals sowie einen Nachtragskredit für die Sport- und Freizeitanlage Widenbad. Alle drei Verordnungen haben keinen Einfluss auf den Steuerhaushalt. Es handelt sich um Spezialfinanzierungen.

Die Verordnung Siedlungsentwässerung wird an die Vorgaben des übergeordneten Rechts angepasst. Am bisherigen Gebührenmodell ändert sich nichts. Die Siedlungsentwässerung wird weiterhin vollständig über Gebühren finanziert. Für die Gebührenzahlenden entstehen durch die Teilrevision keine zusätzlichen Kosten.

Auch bei der Verordnung Wasserversorgung werden die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt, indem Höhe und Bemessung der Gebühren direkt in der Verordnung festgehalten werden. Das bestehende Gebührenmodell bleibt unverändert. Die Wasserversorgung finanziert sich weiterhin vollständig über Gebühren, weshalb auch hier keine finanziellen Auswirkungen durch die Teilrevision entstehen.

Totalrevision Verordnung Entsorgung

Die Verordnung Entsorgung wird einer Totalrevision unterzogen. Ziel ist eine bessere Verständlichkeit und eine praxisnähere Anwendung. Die neue Fassung orientiert sich deshalb an der Musterverordnung des kantonalen Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und wurde bereits durch den Kanton vorgeprüft.

Das bestehende Gebührenmodell bleibt unverändert. Auch diese Revision hat für die Bevölkerung keine zusätzlichen finanziellen Folgen.

Neuorganisation der beruflichen Vorsorge

Ein weiteres Geschäft betrifft die berufliche Vorsorge der Mitarbeitenden der Gemeinde Männedorf. Der Gemeinderat beabsichtigt, die bisherige eigenständige Pensionskasse aufzulösen und die Gemeinde per 1. Januar 2027 der BVK, der Personalvorsorge des Kantons Zürich, anzuschliessen.

Die Mitarbeitenden haben diesem Schritt im Juli 2026 deutlich zugestimmt. Damit der Wechsel umgesetzt werden kann, sind eine Anpassung von Artikel 65 der Personalverordnung sowie die Aufhebung der bisherigen Verordnung über die Pensionskasse Männedorf erforderlich.

Nachtragskredit für die Sport- und Freizeitanlage Widenbad

Das finanziell bedeutendste Geschäft betrifft die im Bau befindliche Sport- und Freizeitanlage Widenbad. Während der laufenden Bauarbeiten wurden im Bereich der Spielfelder umfangreichere belastete Auffüllungen sowie teilweise schlechtere Baugrundverhältnisse festgestellt als ursprünglich angenommen.

Dadurch entstanden zusätzliche Aufwendungen für Altlastensanierungen, Entsorgung, Materialersatz und Baugrundverstärkungen. Weitere Mehrkosten ergaben sich durch notwendige Projektanpassungen, zusätzliche Anforderungen von Bewilligungsbehörden sowie Vergabemisserfolge. Gleichzeitig wurden verschiedene Optimierungen und Einsparmöglichkeiten geprüft, umgesetzt und in die aktuelle Kostenprognose aufgenommen.

Der Gemeinderat beantragt deshalb einen Nachtragskredit von 2'783'000 Franken (inklusive Mehrwertsteuer ) zulasten der Investitionsrechnung. Dieser ist notwendig, damit die Anlage wie geplant fertiggestellt werden kann.

Grosse Fortschritte auf der Baustelle Widenbad

Der zweite Fussballplatz ist seit Anfang Juli bespielbar. Die warmen Temperaturen im Frühjahr haben einen idealen Anwuchs des Rasens begünstigt. Dank der fachmännischen Pflege unseres Platzwarts Philip Grossenbacher konnte das Hauptspielfeld P1 bereits einen Monat früher als geplant vom FC bespielt werden. Das wurde auch Zeit, den der erste realisierte Platz P3 litt unter der Dauerbelastung.

Der neue Parkplatz, welcher den Anreiseverkehr von der Fussgängerzone des Sportplatzes trennt, ist nahezu fertiggestellt. Der Rohbau des zukünftigen Garderobengebäudes und damit auch das Bistro- und Anlass-Lokal steht bereits.

Im Spätsommer geht es mit dem Holzbau der oberen Stockwerke des Garderobengebäudes weiter und der Aufbau der beiden ungebundenen Sportplätze Skaterpark und Pumptrack wird gestartet. Gegen Ende Jahr wird erwartet, dass die Bauarbeiten bis auf den verzögerten Kunstrasenplatz P3 und den Innenausbau des Garderobengebäudes abgeschlossen sind.

Einladung zur Teilnahme

Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Teilnahme an der Gemeindeversammlung vom 28. September 2026. Sie findet bereits um 19.15 Uhr im Gemeindesaal statt. Die detaillierten Weisungen zu allen Geschäften werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt.

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