Neues Halteverbot für mehr Sicherheit auf dem Schulweg
Ab Schulstart gilt in Männedorf ein neues Halteverbot an der Hasenackerstrasse und Blattengasse. Es soll die Verkehrssicherheit rund um die Schulhäuser erhöhen.

Wie die Gemeinde Männedorf schreibt, sieht sich die Schule Männedorf an den Standorten Hasenackerstrasse und Blattengasse seit mehreren Jahren mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen konfrontiert.
Trotz verschiedener Massnahmen wie dem Fahrverbot mit Ausnahme des Zubringerdienstes, der Installation von Pollern und Schranken sowie der Sensibilisierungskampagne «Cool Kids» kam es insbesondere zu Schulbeginn und Schulschluss regelmässig zu Verkehrsbehinderungen durch sogenannte Elterntaxis.
Die zahlreichen Halte- und Wendemanöver entlang der beiden Strassen führten wiederholt zu unübersichtlichen Verkehrssituationen und beeinträchtigten die Sicherheit der Kinder auf ihrem Schulweg.
Um die Situation genauer zu analysieren, wurde im Oktober und November 2025 während einer Beobachtungsphase ein provisorisches Halteverbot eingeführt. Die dabei erhobenen Frequenzdaten zeigten eine deutliche Reduktion des Verkehrsaufkommens und eine spürbare Verbesserung der Verkehrssicherheit im unmittelbaren Umfeld der Schulhäuser.
Neues Halteverbot ab Schulstart
Gestützt auf diese Erkenntnisse hat der Gemeinderat auf Antrag der Schulpflege mit Beschluss vom 25. März 2026 eine dauernde Verkehrsanordnung beschlossen und amtlich publiziert. Diese umfasst ein beidseitiges Halteverbot auf der Hasenackerstrasse ab der Verzweigung Blattengasse bis zur Einmündung Alte Landstrasse sowie auf der Blattengasse ab der Verzweigung Hasenackerstrasse bis zur Einmündung Friedhofweg.
Das Halteverbot gilt ab dem 17. August 2026, dem Schulstart nach den Sommerferien, von Montag bis Freitag jeweils von 7 bis 8.30 Uhr, 11.30 bis 14 Uhr sowie 15 bis 18.30 Uhr. Ausgenommen sind Feiertage, Schulferien und die markierten Parkfelder.
Ergänzend zum Halteverbot wird entlang der Glärnischstrasse vor der Einmündung in die Hasenackerstrasse eine Drop-off-Zone eingerichtet. Dort, wie auch auf der P&R-Anlage Mittelwies, stehen während den Halteverbotszeiten in Ausnahmefällen Parkfelder für Bring- und Holdienste zur Verfügung.
Die Polizei kontrolliert die Einhaltung des neuen Halteverbots regelmässig und konsequent. Jede festgestellte Widerhandlung wird gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geahndet.










