

Uetikon am See: Abstimmung im Februar 2022 findet nicht statt

Der Gemeinderat von Uetikon am See hat am 16. Dezember 2021 beschlossen, die geplante Urnenabstimmung vom 13. Februar 2022 zum Verkauf von Baufeldern und der Abgabe des Düngerbaus im Baurecht an eine Investorin, später durchzuführen.
Im Juni 2021 wurde das Ablaufprogramm für die Investorensuche, Phase Binding Offer, BO, von der Gemeinde Uetikon am See an fünf Investorenteams zugestellt. Die Investorenteams hatten sich in der Phase Non-Binding Offer, NBO, für die BO qualifiziert.
Die Verhandlungen mit der Investorin verzögern sich
Im Ablaufprogramm war vorgesehen, der Urnenabstimmung vom 13. Februar 2022 einen Kaufvertrag über die Baufelder A1 bis A4 und B2 sowie einen Baurechtsvertrag für das Baufeld B1, gemäss dem Gestaltungsplan «Lebendiges Quartier am See», zur Genehmigung vorzulegen.
Der Gemeinderat hat dazu eine Anfrage an der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 beantwortet.
Die anspruchsvollen Vertragsverhandlungen mit der Investorin verzögern sich, sodass der geplante Abstimmungstermin vom 13. Februar 2022 nicht eingehalten werden kann. Es wird nun ein neuer Zeitplan aufgestellt, mit dem Ziel, die Urnenabstimmung im ersten Semester 2022 durchführen zu können.