Überbrückungshilfe für Selbständigerwerbende und Kleinstbetriebe
Der Regierungsrat des Kantons Zürich verabschiedete am 19. März (RRB Nr. 262) ein Corona-Hilfspaket.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich verabschiedete am 19. März (RRB Nr. 262) ein Corona-Hilfspaket. Ziel ist es, den Selbständigerwerbenden (Kleinst- und Einmann/Einfrauunternehmen mit Obergrenze bei 200 Stellenprozenten), die durch die aktuelle Situation in eine Notlage geraten, schnell und unbürokratisch zu helfen.
Bitte beachten Sie, dass die vorgelagerten Leistungen unabhängig geltend gemacht werden sollen:
- Corona Erwerbsersatzentschädigung für Lebensbedarf
- Bankkredite für Betriebskosten
- Kurzarbeitsentschädigung für Angestelltenlöhne
- Gelder der Arbeitslosenversicherung
- Weiteres
Um allfällige finanzielle Überbrückungsprobleme zu verhindern, beschloss der Gemeinderat Männedorf am 25. März, ergänzend finanzielle Mittel als Soforthilfe anzubieten. Dies als subsidiäre Nothilfe. Es besteht kein genereller Anspruch auf diese Soforthilfe.
Damit der Gemeinderat Ihren Antrag für diese finanzielle Unterstützung prüfen kann, bittet er Sie, den Fragebogen unterzeichnet einzureichen. Der Gemeinderat wird Ihren Antrag dann rasch möglichst bearbeiten und im Rahmen seiner Möglichkeiten eine finanzielle Soforthilfe überprüfen.
Anträge können bis Montag, 30. März an folgende Adresse eingereicht werden:
Gemeinde Männedorf
Gesellschaft
Bahnhofstrasse 10
8708 Männedorf
Tel. 044 921 66 33