Hornbrechtikon hat sich in einer Stellungnahmen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Richtplanrevision entsprechend kritisch geäussert.
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Hombrechtikon ist eine Gemeinde am Zürichsee. - Pixabay
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Im Entwurf der Richtplanrevision 2020 des Kantons Zürich werden drei Standorte für Abstell- und Serviceanlagen für S-Bahn-Züge vorgeschlagen. In den betroffenen Gemeinden Bubikon, Eglisau und Hombrechtikon (Feldbach) hat sich in der Bevölkerung umgehend eine deutliche Opposition bemerkbar gemacht. Die Gemeinden haben sich denn auch in ihren Stellungnahmen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Richtplanrevision entsprechend kritisch geäussert.

In einem konstruktiven Austausch konnten die Vertreter dem Baudirektor ihre Positionen erläutern

Auf Anregung des Forums Feldbach hat der Baudirektor des Kantons Zürich – Dr. Martin Neukom – einer Delegation aus den erwähnten Gemeinden und der Fondation Franz Weber eine Audienz gewährt. Vertreten waren u.a. Andrea Keller (Gemeindepräsidentin Bubikon), Peter Bär (Gemeindepräsident Eglisau), Rainer Odermatt (Gemeindepräsident Hombrechtikon) und Monika Wasenegger (FFW).

Im Mittelpunkt der Kritik steht das Auswahlverfahren der von der SBB und dem Kanton vorgeschlagenen Standorte. Ausschliessliche Konzentration auf Standorte im Landwirtschaftsgebiet, also ausserhalb von Bauzonen resp. auf der grünen Wiese. Die betroffenen Gemeinden wurden bei der Evaluation leider nicht mit einbezogen. Das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und das weitere Vorgehen wird der Kanton im Herbst 2021 bekannt geben.

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