Wie die Gemeinde Hombrechtikon mitteilt, zieht sie die geplante Abstimmung für den 13. Dezember 2023 über die revidierte Beitragsverordnung zurück.
Die Gemeindeverwaltung Hombrechtikon.
Die Gemeindeverwaltung Hombrechtikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat hat eine neue Beitragsverordnung für die familien- und schulergänzende Betreuung ausgearbeitet.

Sie soll für mehr Transparenz und Gleichbehandlung sorgen und die veraltete Verordnung aus dem Jahr 2018 ersetzen.

Vorgesehen war, die revidierte Verordnung der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2023 vorzulegen und die Zustimmung des Souveräns vorausgesetzt per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen.

Falsche Ansätze verrechnet

Im Zuge der Revisionsarbeiten stellte sich heraus, dass der Verein Kinderkrippe Hombrechtikon die Bestimmungen der Beitragsverordnung aus dem Jahr 2018 nicht umgesetzt hatte.

Die Subventionsleistungen der Gemeinde wurden darin nämlich reduziert.

Der Verein Kinderkrippe stellte der Gemeinde aber weiterhin und bis heute die alten, höheren Ansätze in Rechnung. Die Gemeinde Hombrechtikon entrichtete also zu hohe Subventionsleistungen.

Die Summe der zu viel bezahlten Entschädigungen beläuft sich über die letzten fünf Jahre auf rund 120'000 Franken.

Eine Administrativuntersuchung wurde eingeleitet

Profitiert von diesem Missverständnis hat nicht der Verein selbst, sondern die Eltern und Erziehungsberechtigten, die weniger für die Krippenplätze bezahlen mussten.

Die Verantwortung für eine korrekte Rechnungstellung liegt beim Verein Kinderkrippe Hombrechtikon.

Fest steht, dass dem früheren Vereinsvorstand bewusst war, dass eine neue Beitragsversordnung per 2018 anzuwenden ist.

Vor diesem Hintergrund und im Sinne einer lückenlosen Klärung des Sachverhalts hat der Gemeinderat eine Administrativuntersuchung eingeleitet.

Kontrollmechanismen haben versagt

Dass die fehlerhafte Verrechnung über eine so lange Zeit hinweg unentdeckt geblieben ist, stellt aber auch der Gemeinde Hombrechtikon kein gutes Zeugnis aus.

Kommt hinzu, dass zwischen der Gemeinde und dem Verein Kinderkrippe vor zwei Jahren eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen wurde.

Als integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung ist die falsche Beitragsverordnung, nämlich jene aus dem Jahr 2012, aufgeführt.

Der Gemeinderat nimmt konsterniert zur Kenntnis, dass im vorliegenden Fall die Kontrollmechanismen gleich an mehreren Stellen und auf verschiedenen Ebenen versagt haben.

Das Traktandum zwei wird darum zurückgezogen

Die revidierte Beitragsverordnung ist auf Basis der bisher angewendeten Ansätze und somit auf falschen Grundlagendaten erstellt worden.

Nach Vorliegen der neuen Erkenntnisse beurteilt der Gemeinderat die Vorlage als nicht mehr abstimmungsreif.

Das Geschäft «Beitragsverordnung für die familien- und schulergänzende Betreuung und den Musikschulunterricht», das als Traktandum zwei für die Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2023 vorgesehen gewesen wäre, wird darum zurückgezogen.

Der Gemeinderat nimmt den selbst verordneten Marschhalt zum Anlass, die internen Kontrollsysteme zu hinterfragen und zu verbessern, sodass sich eine Panne dieser Art nicht wiederholen kann.

Verzicht auf Rückforderung

Der Gemeinderat legt Wert auf die Feststellung, dass sich der Verein Kinderkrippe an der fehlerhaften Verrechnung nicht bereichert hat.

Unwissend profitiert haben einzig all jene Eltern und Erziehungsberechtigten, die Betreuungsleistungen des Vereins in Anspruch genommen haben.

Von ihnen allen die zu wenig verrechneten Beiträge nachträglich einzufordern, wäre mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden und darüber hinaus auch rechtlich kaum durchsetzbar.

Nach sorgfältiger Abwägung hat der Gemeinderat darum entschieden, auf eine Rückforderung der zu viel bezahlten Subventionsbeiträge zu verzichten.

Neue Vorlage voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024

Der seit Sommer neu zusammengesetzte Vorstand soll sich nicht mit Altlasten herumplagen müssen.

Der Verein Kinderkrippe Hombrechtikon leistet wertvolle Dienste für die Gemeinde, denn die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist hoch.

Sobald die neue Beitragsverordnung überarbeitet und die Kontrollsysteme implementiert sind, wird der Gemeinderat das Geschäft der Gemeindeversammlung vorlegen.

Dies dürfte im ersten Halbjahr 2024 der Fall sein.

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