Hombrechtikon über das Projekt «Lückenschliessung Radweg»

Gemeinde Hombrechtikon
Gemeinde Hombrechtikon

Stäfa,

Die bestehende Radweglücke von circa drei Kilometern zwischen Hombrechtikon und Binzikon der Gemeinde Grüningen entlang der Grüninger soll geschlossen werden.

Hombrechtikon
Die Gemeindeverwaltung Hombrechtikon. - Nau.ch / Simone Imhof

Das Strassenbauprojekt «Lückenschliessung Radweg» in Hombrechtikon wurde genehmigt. Mit dem Ausbau der Rad Infrastruktur soll die bestehende Radweglücke von circa drei Kilometern zwischen Hombrechtikon und Binzikon der Gemeinde Grüningen entlang der Grüninger- resp. Hombrechtikerstrasse geschlossen werden.

Gleichzeitig findet zwischen Hombrechtikon und dem Weiler Herrgass eine Fahrbahninstandsetzung statt.

Rechtliche Hinweise und Fristen Die Projektunterlagen liegen ab Freitag, 12. November bis Montag, 13. Dezember 2021, während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Hombrechtikon, zur Einsicht auf.

Das Projekt ist soweit möglich vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen und der Landerwerbsplan liegen nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche zur Einsicht auf.

Die Unterlagen sind digital einsehbar

Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).

Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

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