Samnaun bewilligt die Verlängerung der Polizeistunde
Wie die Gemeinde Samnaun mitteilt, hat die Gemeinde die Gesuche um Verlängerung der Polizeistunde für den Winter 2021 am 23. November 2021 bewilligt.

Gemäss dem am 24. November 2019 revidierten Artikel 13 des Gastwirtschaftsgesetzes der Gemeinde Samnaun haben die Betreiber von Nachtlokalen die Möglichkeit, ihre Betriebe an drei Wochentagen bis vier Uhr offen zu halten. Die Wochentage werden vom Gemeindevorstand nach Anhörung der Betriebsinhaber festgelegt.
Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung ist, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Mit den Betreibern von Nacht- und Aprèsskilokalen wurden an einer gemeinsamen Sitzung, welche am 23. November 2021 stattfand, die Details besprochen und den Betrieben wurde für das Eröffnungswochenende bereits eine entsprechende Bewilligung für die Verlängerung der Polizeistunde bis vier Uhr erteilt.
Hinsichtlich der Corona-Massnahmen wurde einvernehmlich vereinbart, dass die 3G-Regel einzuhalten ist und die Zertifikate bereits am Eingang kontrolliert werden müssen. Mit der Kontrolle wurde die Kantonspolizei Graubünden im Rahmen ihrer Gemeindepolizeiaufgaben beauftragt.
Eine Gebühr von 500 Franken
Mittlerweile liegen vom Betrieb El Rico und vom Betrieb Why Not die entsprechenden Gesuche um Verlängerung der Polizeistunde bis vier Uhr für die Tage Donnerstag, Freitag und Samstag vor. Der Gemeindevorstand hat die Gesuche geprüft.
Er beschliesst, den beiden Betrieben die Bewilligungen für die Verlängerung der Polizeistunde für jeweils Donnerstag, Freitag und Samstag bis vier Uhr unter Auflagen zu erteilen. Für eine unbefristete Bewilligung für die Verlängerung der Polizeistunde auf vier Uhr wird eine einmalige Gebühr von 500 Franken verrechnet.
Kontrollen durch die Kantonspolizei Graubünden
Mit den entsprechenden Kontrollen ist nach wie vor die Kantonspolizei Graubünden im Rahmen ihrer Gemeindepolizeiaufgaben beauftragt.