Wie die Gemeinde Samedan angibt, gewährt sie Zweitwohnungseigentümern eine Preisermässigung auf Jahreskarten der Bergbahnen der Region Engadin St. Moritz.
Ausblick über Samedan.
Ausblick über Samedan. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeinde Samedan gewährt den Zweitwohnungseigentümern eine Preisermässigung von zehn Prozent auf die Jahreskarten der Bergbahnen der Region Engadin St. Moritz.

Damit möchte die Gemeinde Samedan ihre Wertschätzung für die Zweitheimischen ausdrücken.

Die Jahreskarte (Engadin Pass, ab 1. Juli 2021 engadincard365) kann wie gewohnt an einer Bergbahnkasse oder über den Webshop der Bergbahnen gekauft werden und ist ab Kaufdatum ein Jahr gültig.

Die Gemeinde erstattet zehn Prozent des Kaufpreises zurück.

Anspruchsberechtigte und notwendige Dokumente

Anspruchsberechtigt sind Alleineigentümer (Eigentümer laut Grundbuch und deren Partner und Kinder unter 18 Jahren), Miteigentümer (Alle Miteigentümer laut Grundbuch und deren Partner und Kinder unter 18 Jahren) und Juristische Personen (Vergünstigung pro Zimmer laut Grundbuch oder Amtlicher Schätzung, die Begünstigten sind in einem Protokollauszug der Gesellschaftsaufsicht namentlich zu bezeichnen).

Man soll die Original-Quittung des Bergbahn-Abonnements zusammen mit dem Personalausweis des Abonnements-Inhabers, Angaben zu der Bankverbindung, der Berechtigten-Liste bei juristischen Personen als Wohnungseigentümer zur Einwohnerkontrolle bringen.

Zuständig für das Anliegen und für Fragen dazu ist Gabriela Grob.

Rückerstattung gilt bis 31. Dezember 2024

Die Unterlagen werden geprüft und die Vergütung für das Bergbahn-Abonnement bar ausbezahlt oder in den nächsten Tagen überwiesen.

Die Rückerstattung von zehn Prozent des Kaufbetrages gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2024.

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