Wie die Gemeinde Pontresina mitteilt, wird für Kutschen- und Pferdeschlitten eine A-Bewilligung für den Pferde-Omnibus-Betrieb nach Fahrplan erteilt.
Gemeindhaus Pontresina.
Gemeindhaus Pontresina. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeinde erteilt gestützt auf das Gesetz über das Kutscherwesen der Gemeinde Pontresina für Kutschen- und Pferdeschlitten eine A-Bewilligung für den Pferde-Omnibus-Betrieb nach Fahrplan.

Die A-Bewilligung wird nach Prüfung aller Bewerbungen an einen einzigen Betrieb abgegeben.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung sind im Gesetz über das Kutscherwesen der Gemeinde Pontresina geregelt.

Anmeldefrist ist 31. Oktober 2023

Die A-Bewilligung wird für die Dauer von vier Jahren erteilt (Dezember 2023 bis November 2027).

Die Bewerbung ist bei der Gemeindekanzlei, Gemeinde- und Kongresszentrum Rondo, Via Maistra oder per E-Mail einzureichen. Anmeldefrist ist Dienstag, 31. Oktober 2023.

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