In Samnaun können Förderungsbeiträge beansprucht werden
Wie die Gemeinde Samnaun mitteilt, stehen Familienförderungsbeiträge für das Schuljahr 2022/2023 zur Verfügung. Gesuche sind bis zum 14. Juli 2023 einzureichen.

Artikel 8 ff des Förderungsgesetzes der Gemeinde Samnaun sieht für Familien mit Kindern Förderungsbeiträge vor.
Anspruchsberechtigt sind Eltern mit Wohnsitz in der Gemeinde Samnaun, deren Kinder ebenfalls ihren Wohnsitz in der Gemeinde Samnaun haben.
Die Familienförderungsbeiträge werden für das Schul- respektive Ausbildungsjahr 2022/2023 ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt im August 2023.
Für Jugendliche in Ausbildung muss ein Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen (Schul- beziehungsweise Immatrikulationsbestätigung des Bewerbers, Lehrvertrag, Ausbildungsvertrag) bis spätestens 14. Juli 2023 beim Finanzamt der Gemeinde Samnaun eingereicht werden.
Gesuchsformular ist online erhältlich
Das entsprechende Gesuchsformular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Zudem steht es auf der Webseite der Gemeinde Samnaun zur Verfügung. Es ist für jede Person ein separates Gesuch einzureichen.