St. Moritz

Du Lac: Weg frei für 31 neue Wohnungen für Einheimische

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Engadin,

Nach dem Rückzug einer Beschwerde kann die Gemeinde St. Moritz das Wohngebäude Du Lac realisieren. Die Bauarbeiten für das Projekt starten im Spätsommer.

Rathaus St. Moritz.
Rathaus St. Moritz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Beschwerde gegen das Bauvorhaben für das Wohngebäude auf dem Areal Du Lac wurde zurückgezogen, berichtet die Gemeinde St. Moritz. Damit kann die Gemeinde St. Moritz die Realisierung der 31 Wohnungen für Einheimische vorantreiben. Nach heutigem Terminplan sollen die Wohnungen im Frühling 2028 bezogen werden können.

Mit der Erweiterung der Einstellhalle des Alterszentrums wurden Ende 2024 bereits das Fundament und das Untergeschoss für das künftige Wohngebäude auf dem Areal Du Lac erstellt. Parallel dazu erarbeitete die Gemeinde St. Moritz das Bauprojekt für das darüberliegende Wohnhaus und reichte das entsprechende Baugesuch ein.

Ziel ist es, dringend benötigten Wohnraum für Einheimische zu schaffen und damit einen Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarkts in St. Moritz zu leisten.

Beschwerde führte zu Verzögerung

Gegen das im Dezember 2024 eingereichte Bauvorhaben wurde Einsprache erhoben. Nachdem das Verfahren weitergezogen wurde, musste mit einer Verzögerung des Projekts gerechnet werden.

Die Gemeinde entschied sich dennoch, die weitere Projektbearbeitung voranzutreiben, damit nach Vorliegen der Baubewilligung möglichst rasch mit den Arbeiten begonnen werden kann. In der Zwischenzeit wurden die Ausschreibungen für die Bauleistungen vorbereitet und die eingegangenen Angebote geprüft.

Die Vergaben erfolgten unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Baubewilligung. Auch die Detailplanung für den Holzbau wurde weitergeführt. Damit konnten wichtige Vorarbeiten geleistet werden, ohne zusätzliche Zeit zu verlieren.

Weg frei für die Realisierung

Im Rahmen des laufenden Verfahrens nahm der Gemeindevorstand Gespräche mit den Einsprechenden auf. Ziel war es, eine aussergerichtliche Lösung zu finden und die Realisierung des Projekts im Jahr 2026 wieder zu ermöglichen. Der Rückzug der Beschwerde erfolgte im Juni 2026.

Damit ist der Weg frei, das Bewilligungsverfahren abzuschliessen und die Bauarbeiten vorzubereiten. Mit dem Rückzug der Beschwerde können auch die Bauprofile entfernt werden. Damit wird auf dem Areal erstmals sichtbar, dass die Realisierung des Wohngebäudes näher rückt.

Nach heutiger Planung sollen die Baumeisterarbeiten Ende August 2026 beginnen. Der Holzbau wird anschliessend über den Winter vorbereitet und im Frühling 2027 vor Ort in wenigen Wochen aufgerichtet. Danach folgen die Fassadenarbeiten sowie der Innenausbau. Der Bezug der Wohnungen ist für Frühling 2028 vorgesehen.

31 Wohnungen für unterschiedliche Bedürfnisse

Das Wohngebäude Du Lac umfasst 31 Wohnungen mit 2.5 bis 5.5 Zimmern. Alle Wohnungen verfügen über einen gedeckten Balkon. Der Wohnungsmix ermöglicht unterschiedliche Wohnformen und soll eine vielfältige Durchmischung fördern.

Die grösseren Wohnungen eignen sich insbesondere für Familien, können aber auch für gemeinschaftliche Wohnformen genutzt werden. Das Projekt ist auch mit Blick auf die Entwicklung des angrenzenden Alterszentrums von Bedeutung.

Erschwinglicher Wohnraum in unmittelbarer Nähe kann dazu beitragen, die Rekrutierung von Personal im Pflegebereich zu erleichtern und den Standort langfristig zu stärken.

Vorgaben für die Vermietung werden erarbeitet

Für die Wohnungen auf dem Areal Du Lac sollen klare Vorgaben für die Vermietung festgelegt werden. Vorgesehen ist, dass die Grösse der Wohnungen in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner steht.

Ebenfalls geprüft wird ein Modell, bei dem die Mieten unter Berücksichtigung von Einkommen, Belegungsdichte und Wohnungsgrösse festgelegt werden. Die entsprechenden Grundlagen sollen im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Stiftung zur Förderung von gemeinnützigem Wohnraum erarbeitet werden.

Diese Stiftung befindet sich derzeit im Aufbau. Die Besetzung der Stiftungsgremien ist für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen. Anschliessend sollen die Stiftungsstrategie, die Vermietungsgrundsätze sowie die Abgrenzung der Aufgaben zwischen Stiftung und Gemeinde weiter präzisiert werden.

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