Teilrechtskraft für Zonenplan geplant
Der Gemeinderat Widnau setzt den neuen Zonenplan ab 1. Januar 2026 um. Ein Rekurs betrifft nur ein kleines Teilgebiet und verzögert die Teilrechtskraft.

Wie die Gemeinde Widnau informiert, hat der Gemeinderat nach Fristablauf am 2. September 2025 und nach darauf folgenden Abklärungen beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen (BUD) am 9. September 2025 die Rechtskraft des Zonenplans und Baureglements per 1. Januar 2026 festgelegt, da bis zu diesem Zeitpunkt beim kantonalen Departement kein Rekurs bekannt war.
Nachdem die Gemeinde am 18. September 2025 über die Rechtskraft des Rahmennutzungsplans orientiert hatte, informierte ein Einsprecher den Gemeinderat am 19. September 2025 über seinen Ende August 2025 beim BUD eingereichten Rekurs.
Die folgenden Abklärungen beim Bau- und Umweltdepartement haben ergeben, dass die Eingabe bis zu diesem Zeitpunkt nicht bei der zuständigen Stelle innerhalb des Departements eingetroffen ist. Am 24. September 2025 erfolgte die offizielle Mitteilung des Rekurseingangs durch das Bau- und Umweltdepartement an die politische Gemeinde Widnau.
Rekurs betrifft nur kleines Widnauer Teilgebiet
Der Gemeinderat ist mit dem Rekurrenten und dem Bau- und Umweltdepartement in Kontakt. Der Rekursantrag betrifft ausschliesslich ein kleines Teilgebiet von Widnau in der Wohnzone (Mikroquartier «Frauenäcker»).
Deshalb wird der Gemeinderat beim Bau- und Umweltdepartement um eine Teilrechtskraft des Zonenplans und Baureglements per 1. Januar 2026 ersuchen, damit in den nicht betroffenen Gebieten der neue Rahmennutzungsplan umgesetzt werden kann.
Die Rechtsabteilung des Bau- und Umweltdepartements ist für die Bearbeitung des eingegangenen Rekurses zuständig.