In St. Margrethen wird im November 2022 mit den ersten Arbeiten für die Sanierung und Erweiterung des Alters- und Pflegeheims Fahr begonnen.
Blick auf die Pfarrei St. Margrethen.
Blick auf die Pfarrei St. Margrethen. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Wie die Gemeinde St. Margareten informiert, stellt der Gemeinderat die Weichen für ein bedarfsgerechtes und zufriedenes Leben im Alter. Ende 2022 starten die ersten Arbeiten für die Totalsanierung und Erweiterung des Hauses Rosengarten. Mit diesem Bauvorhaben werden auch neue, stark nachgefragte Betreuungsangebote geschaffen. Ein Wermutstropfen ist die zu erwartende Bauteuerung.

Am 27. September 2020 hat die Bürgerschaft einen Kredit in Höhe von 13,525 Millionen Franken für die Totalsanierung und Erweiterung des Hauses Rosengarten des Alters- und Pflegeheims (APH) Fahr erteilt. Die Bürgerschaft nahm die Vorlage mit einem Ja-Stimmenanteil von gut 82 Prozent deutlich an. Die Stimmbeteiligung lag bei 49,1 Prozent.

Erneute Prüfung

Während der Covid-Pandemie verteuerten sich die Baupreise leider deutlich. Dies ist hauptsächlich auf eine generelle Ressourcenknappheit zurückzuführen. Zudem sank die Heimbelegung im APH Fahr 2021 auf 93,4 Prozent, weil die Sterblichkeit stieg und Heimeintritte während der Pandemie verzögert wurden.

Die Altersheimrechnung 2021 schliesst aus diesen Gründen mit einem Aufwandüberschuss von 350'000 Franken. Dies erforderte eine Überprüfung des Businessplans. Das Projekt wurde aus diesen Gründen um eineinhalb Jahre verschoben.

Die Bauteuerung liegt bei 7 Prozent

Für das Altersheimprojekt ist mit einer spürbaren Verteuerung zu rechnen. Das Architekturbüro neo architektur, Widnau, hat die zu erwartenden teuerungsbedingten Mehrkosten für den Neubau und den Umbau ermittelt. Die zu erwartende Teuerung beträgt per Januar 2022 946'750 Franken. (7 Prozent).

Dadurch erhöht sich der revidierte Kostenvoranschlag von 13'525'000 Franken auf 14'471'750 Franken. In dieser Summe nicht berücksichtigt ist der Abzug der Investitionskosten der auf dem Erweiterungsbau geplanten Fotovoltaikanlage in Höhe von 53'000 Franken, die von den Technischen Betrieben finanziert und betrieben wird.

Die teuerungsbereinigte Investitionssumme reduziert sich damit leicht auf 14'418'750 Franken. Die teuerungsbedingten Mehrkosten erfordern gemäss Gemeindeordnung keinen Nachtragskredit.

Eine Bau-Verzögerung kann sich kostenmässig negativ auswirken

Für die weitere Planung (Ausführungsplanung und Arbeitsausschreibungen) und die ersten notwendigen Arbeitsvergaben kann berücksichtigt werden, dass das Bauprojekt eine lange Rohbauphase haben wird. Folglich müssen in der Baustartphase erst die Vorbereitungs-, Rohbau- und die Haustechnikarbeiten vergeben werden und weitgehend nur die Arbeiten für das Teilobjekt des Erweiterungsbaus.

Die gesamten Ausbauarbeiten – und natürlich die meisten Arbeiten für die Sanierung des Altbaus – werden viel später ausgeschrieben und dürften von der aktuell angespannten Situation nicht mehr in gleichem Massebetroffen sein. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass sich ein weiteres Hinauszögern des Baustarts kostenmässig negativ auswirken könnte, denn günstiger wird das Bauen in der Regel nicht.

Das Projekt ist wirtschaftlich tragbar

Die wirtschaftliche Tragbarkeit des Projekts wurde im Herbst 2020 zu den damaligen Baukosten nachgewiesen und im Abstimmungsgutachten dokumentiert. Der Businessplan wurde unter Berücksichtigung der Bauteuerung im Januar 2022 aktualisiert.

Im Ergebnis darf festgehalten werden, dass mit einer kalkulatorischen Auslastung von 96 Prozent nach wie vor mit einem positiven Ergebnis gerechnet werden darf. Die Tragbarkeit der Investition ist trotz erheblicher Teuerung nach wie vor gegeben.

Beruhigend wirkt die Tatsache, dass sich die Auslastung im Fahr wieder normalisiert hat. Im letzten Quartal 2021 lag die Belegung bei durchschnittlich99,4 Prozent, das heisst das Haus ist wieder voll.

Dringender Handlungsbedarf

Der Kanton St. Gallen hat im Jahr 2015 neue Qualitätsrichtlinien erlassen, welche die Heime in den nächsten Jahren umzusetzen haben. Das Haus Rosengarten genügt den neuen Vorgaben in verschiedenen Punkten nicht mehr. Unter anderem sind die Zimmer zu klein beziehungsweise Zimmerbreiten ungenügend.

Die Pflegebetten lassen sich nicht durch die Zimmertüren schieben. Es fehlt ein Bettenlift und es sind nicht genügend grosse Aufenthaltsbereiche vorhanden. Die Raumverhältnisse sind generell eng und die Beleuchtung verbesserungswürdig.

Zudem ist die Rollstuhlgängigkeit nicht in allen Bereichen gegeben. Das Treppenhaus ist deutlich zu eng und bereitet betriebliche Einschränkungen. Auch im Haustechnikbereich macht sich das fortgeschrittene Alter der Installationen bemerkbar. Die Reparaturen nehmen ständig zu. Der Handlungsbedarf ist klar ausgewiesen.

Neue Entlastungsangebote für Angehörige von Pflegebedürftigen

Die Betreuung und Pflege von Angehörigen ist oft mit grosser Belastung verbunden. Dies kann dazu führen, dass pflegende Angehörige selbst an gesundheitliche Grenzen stossen. Deshalb kommt Entlastungsangeboten eine wichtige Bedeutung zu. Das neue Angebot im totalsanierten Rosengarten beinhaltet Ferienplätze und kurzfristige Aufnahmemöglichkeiten für Pflegenotfälle.

Bei diesem Angebot können auch Abklärungen und Massnahmen für eine dauerhafte Heimunterbringung vorgenommen werden. Mit den neuen Entlastungsangeboten füllt das Fahr eine regional bestehende Angebotslücke. Speziell in der Pandemiezeit verzeichnete das Fahr eine Zunahme der kurzfristigen Notfalleintritte, und der Bedarf nach Ferienaufenthalten ist generell stark gestiegen.

Das Baubewilligungsverfahren ist erfolgreich abgeschlossen

Das Baugesuch wurde am 17. März 2021 der Bauverwaltung St. Margrethen eingereicht. Das Bauanzeigeverfahren wurde vom 7. April bis 20. April 2021 durchgeführt.

Während der Auflagefrist erhob ein vom Bau Betroffener Einsprache. Am 17. Januar 2022 wurde die Einsprache abgewiesen und die Baubewilligung erteilt. Der Einsprecher akzeptierte den Entscheid.

Somit kann noch im November 2022 mit den Arbeitsvorbereitungen (Abbrüche, Baupiste) gestartet werden. Der Bezug des Erweiterungsbaus dürfte dann etwa im Februar 2025 und der Bezug des Umbaus circa im August 2026 erfolgen.

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