Wie die Gemeinde Rebstein informiert, sind Grundeigentümer verpflichtet, ihre Pflanzen an Strassen und Wegen auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden.
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken - Gemeinde Buchrain
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Durch hervorragende Äste oder zu gross gewachsene Hecken und Sträucher kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen.

Die Grundeigentümer der Gemeinde Rebstein werden deshalb gebeten, auf ihrem Grundstück alle überragenden und sichtbehindernden Äste und Sträucher auf die gesetzlichen Abstände im Strassen- beziehungsweise Ein- und Ausfahrtsbereich einer öffentlichen Strasse zurückzuschneiden.

Diese Massnahme dient der Verkehrssicherheit. Es ist aber auch ein Schutz vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümer können zur Verantwortung gezogen werden, wenn es wegen Sichtbehinderungen durch Pflanzen entlang der Parzellengrenze zu Schäden oder Unfällen kommt.

Mehr Informationen zu den gesetzlichen Abständen finden die Einwohner auf der Gemeindewebseite.

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