Rebstein führt die elektronische Stimmabgabe ein
Die Gemeinde Rebstein führt unter Vorbehalt der Bewilligung durch den Bund die elektronische Stimmabgabe bei sämtlichen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen ein. Der Kanton St. Gallen sieht vor, die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe ab dem vierten Quartal 2022 wieder einzuführen.
Auf eidgenössischer und auf kantonaler Ebene bestehen Rechtsgrundlagen für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe «E-Voting» bei Wahlen und Abstimmungen. Der Bundesrat wird mit der Anpassung der eidgenössischen Verordnung über die politischen Rechte und der Totalrevision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe die Voraussetzungen für eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs schaffen. Die Beschlussfassung durch den Bundesrat wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 erfolgen.
Der Bundesrat muss die Einführung von E-Voting genehmigen
Der Kanton St. Gallen sieht vor, die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe ab dem vierten Quartal 2022 wieder einzuführen. Zur Anwendung kommt das E-Voting-System der Schweizerischen Post der zweiten Generation mit vollständiger Verifizierbarkeit, das in den vergangenen Jahren umfangreichen Tests und Überprüfungen unterzogen und entsprechend weiterentwickelt wurde. Die Bewilligung des Bundesrates zur (Wieder-)Einführung von E-Voting im Kanton St. Gallen und zur Verwendung des Systems der Schweizerischen Post voraussichtlich im dritten Quartal 2022 erteilt.
Im Rahmen des Gesuchs des Kantons St. Gallen an den Bund wird die Regierung die elektronische Stimmabgabe von einer Anmeldung durch den Stimmberechtigten abhängig machen. Das sogenannte Anmeldeverfahren bedingt einen Beschluss der politischen Gemeinden zur Einführung dieses Verfahrens beziehungsweise der elektronischen Stimmabgabe in der jeweiligen Gemeinde bei sämtlichen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen an der Urne.
Der Gemeinderat muss seine Zustimmung geben
Damit der Kanton St. Gallen beim Bund ein Gesuch für den Einsatz eines E-Voting-Systems stellen kann, muss von einer oder mehreren politischen Gemeinden bereits die Zusage für eine Teilnahme an E-Voting vorliegen. Der Beschluss der Gemeinde steht unter dem Vorbehalt, dass der Bund den Einsatz des E-Voting-Systems genehmigen wird. Der Gemeinderat erachtet die Einführung eines zusätzlichen elektronischen Stimmkanals als zweckmässige Erweiterung und Erleichterung des Zugangs der Bürger zu Wahlen und Abstimmungen. Die Anmeldung steht den Stimmberechtigten ab dem Zeitpunkt offen, ab dem der Bundesrat den Einsatz des E-Votings-Systems im Kanton St. Gallen genehmigt hat.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Gemeinde Rebstein sich zuhanden des Kantons an den Kosten für den Betrieb des Systems für die elektronische Stimmabgabe mit einem Beitrag von einem Franken je angemeldete Person und je Wahl- und Abstimmungstermin beteiligt.